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EuGH: Unterschiedliche Behandlung darf sein

26.07.2012

Wenn ein Arbeitgeber die Berufserfahrung eines Arbeitnehmers bei der Einstellung und Bezahlung nicht berücksichtigt, muss das keine Diskriminierung wegen des Alters sein. Der EuGH-Urteil ist im Fall der österreichischen Tyrolean Airways, die zu Austrian Airlines gehört, die seit 2009 zur Lufthansa AG gehört,
zum Urteil gekommen, dass nicht jede unterschiedliche Behandlung eine Altersdiskriminierung darstellt.

Urteil des EuGH vom 7.6.2011, Rechtssache C-132/11.

Link: Lufthansa: Piloten mit 38 zu alt für Bewerbung…
Quelle: EUGH