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Hartz-IV-Empfänger: Zwangsrente mit 63

21.08.2012

Ruhestand wider Willen: Hartz-IV-Empfänger werden zur Niedrig-Rente verdonnert. Wer mit 62 Jahren noch Hartz-IV-Bezieher ist, wird aufgefordert, zum 63. Geburtstag
Rente zu beantragen, auch wenn dies zu erheblichen Abschlägen führt. Die Stadt München hat deshalb versucht, beim Bundesarbeitsministerium zu intervenieren. Ohne Ergebnis.

Artikel von Sven Loerzer in Süddeutsche Zeitung online
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/in-ruhestand-wider-willen-hartz-iv-empfaenger-zu-niedrig-rente-verdonnert-1.1437419

Quelle: SZ-online, 10.08.2012

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16.08.2012: Rentenbescheide falsch!
13.08.2012: Zur Rentenpolitik der Parteien im Jahr 2012
10.08.2012: SPD: Aussagen zur Rente im Parteiprogramm

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