21.08.2012
Ruhestand wider Willen: Hartz-IV-Empfänger werden zur Niedrig-Rente verdonnert. Wer mit 62 Jahren noch Hartz-IV-Bezieher ist, wird aufgefordert, zum 63. Geburtstag
Rente zu beantragen, auch wenn dies zu erheblichen Abschlägen führt. Die Stadt München hat deshalb versucht, beim Bundesarbeitsministerium zu intervenieren. Ohne Ergebnis.
Artikel von Sven Loerzer in Süddeutsche Zeitung online
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/in-ruhestand-wider-willen-hartz-iv-empfaenger-zu-niedrig-rente-verdonnert-1.1437419
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