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Altersdiskriminierung durch Bayerische Ärzteversorgung

05.06.2013 - von H.R.,H.D.R.

Mein Arbeitsvertrag am Krankenhaus wurde zunächst bis Ende des Jahres 2012 verlängert. Grund ist der Bedarf an Fachärzten und die Wertschätzung der Arbeitsleistung. Die Bayerische Ärzteversorgung (jeder in Bayern tätige Arzt ist Zwangsmitglied in der Ärzteversorgung), zwingt mich aber mit dem „offiziellen“ Datum 1.05.2012 (dem Renteneintrittsalter), den Rentenantrag zu stellen und auch die Rentenzahlung entgegenzunehmen.

Dies ist nicht gewünscht, Unsinn und auch steuerlich schädlich, da ich weiterhin mein normales Gehalt beziehe. Ich bin de facto nicht in Rente, sondern arbeite weiter, wie bisher.

Laut Steuertabelle würde ich das Doppelte an Steuern entrichten müssen. Ein krasses Unding. Damit wird jegliche Weiterarbeit über das Renteneintrittsalter hinaus de facto, vorsätzlich verhindert. Dies stellt eine Form der Altersdiskriminierung dar.

Sowohl in der Deutschen Rentenversicherung, wie in den Ärztlichen Versorgungswerken Hessen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ist die freie Wahl des Renteneintrittsdatums möglich. Alle dortigen Mitglieder haben die Möglichkeit durch Verlängerung des Arbeitslebens ihre Rentenhöhe positiv zu beeinflussen und zwar um 0,5% pro Monat.

Selbst die Dachorganisation der Versorgungswerke, die „Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen“, ermöglicht den Aufschub der Rente. Die Bayerische Ärzteversorgung zieht alle juristischen Register und lehnt jeden Antrag kategorisch ab.

Begründung:
Die Satzung sehe das nicht vor und sie sei eine Körperschaft Öffentlichen Rechts, mit eigenen juristischen Kompetenzen.

Der konkrete Fall:
Bereits bei der Arbeitsaufnahme in Bayern hätte ich die Satzung samt künftiger Änderungen in ihrer Bedeutung für die Rente erkennen müssen!

Die Konsequenzen:

Eine freie, unbefangene Wahl des Arbeitsplatzes ist dann nicht möglich, wenn ich in Bayern schlechter gestellt bin, als ein Arzt am Krankenhaus in Hessen. Eine Gleichbehandlung der Rentner in Deutschland ist nicht gegeben, nicht einmal in benachbarten Bundesländern. Es gibt eine Rente „Bayerischer Art“, eine „Hessische Rente“ usw.

Das heißt:
Die Rente ist nicht abhängig von der Lebensleistung, sondern von der Zugehörigkeit zum jeweiligen Bundesland. Insbesondere erleide ich wirtschaftliche Nachteile, nur weil ich Bürger in Bayern bin.
Das Selbstbestimmungsrecht der Bayerischen Ärzteversorgung ist betoniert. Es verletzt die Grundrechte und diskriminiert den älteren Arbeitnehmer, der auch aus beruflichen Gründen in Bayern lebt.
H.R. 13.9.2012

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Die Bayerische Ärzteversorgung verweigert die Mitgliedschaft, weil meine Frau am 01.01.2005 älter als 45 Jahre war. Sie hat am 15.05.13 eine ärztliche Tätigkeit angefangen und war vorher im Saarland als Ärztin beschäftigt.
H.D.R.

Link: Kindererziehungszeiten: Ärztin fällt durch alle Raster…
Quelle: Mail an die Redaktion