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EU-Gerichtshof verklagt Bundesrepublik Deutschland

19.07.2004 - von H. Schweitzer

Die Europäische Kommission wird beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Österreich, Deutschland, Finnland, Griechenland und Luxemburg einreichen.

Im Sommer 2003 endete die Frist für die Umsetzung der EURI 43 zur Bekämpfung der Diskriminierung wegen der Ethnie und der sogenannten Rasse in nationales Recht. Der Termin zur Umsetzung der Rahmenrichtlinie EURI 78 zur Verhinderung von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf lief im Dezember 2003 ab. Beide Richtlinien wurden im Jahr 2000 vom Rat der EU verabschiedet. Sie erfordern gesetzliche Änderungen in allen 25 EU-Mitgliedstaaten.

Allerdings hat die Bundesregierung für den Bereich Arbeit und Lebensalter die dreijährige Verlängerungsfrist in Anspruch genommen.

Die Entscheidung der Kommission bedeutet, dass die betreffenden Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit haben, um der Kommission mit einer „begründeten Stellungnahme“ zu antworten. Tut sie das nicht, könnte sie sich als nächsten Schritt mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof konfrontiert sehen.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung e.V. fordert die Bundesregierung seit fünf Jahren auf, auch den Schutz vor Altersdiskriminierung im Zivilrecht zu berücksichtigen, damit Diskriminierungen aus Altersgründen in den Bereichen Versicherungen, Banken, Behörden, Medien, Gesundheitsversorgung, Pflegedienste usw. endlich gesetzwidrig sind.


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