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Landesbeamte klagen wg. Altersdiskriminierung

09.10.2012

Die Klagen von sechs Landesbeamten auf höhere Besoldung wegen Altersdiskriminierung werden am Mittwoch, 10.10.2012 vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt. Die Bezahlung der Berliner Landesbeamten richtete sich bis 31. Juli 2011 nach Amt (Besoldungsgruppe), Lebensalter und der seit der Ernennung verstrichenen Dienstzeit (Dienstalter). Das Einstiegsgehalt stieg in Zwei-, Drei- bzw. Vierjahresabständen (Dienstaltersstufen) bis zum Erreichen des sog. Endgrundgehalts. Das Endgrundgehalt überstieg das Einstiegsgehalt je nach Besoldungsgruppe um 20% bis 50%.

Seit dem 1. August 2011 richtet sich die Besoldung neu eingestellter Landesbeamter nur noch nach Amt und Dienstalter. Beamte, die vor dem 1. August 2011 erstmalig zu Beamten ernannt wurden (sog. Bestandsbeamte), werden im Rahmen einer Übergangsregelung in das neue System überführt.

Mit ihren Klagen begehren die Kläger ihre Bezahlung nach der höchsten Gehaltsstufe. Sie sind der Ansicht, die Staffelung ihrer Bezahlung nach Dienstaltersstufen verstoße gegen (höherrangiges) europäisches Recht. Sowohl die frühere Besoldungsstaffelung als auch die Übergangsregelung für Bestandsbeamte verstoße gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung nach der Richtlinie RL 2000/78/EG. Sie verweisen dazu auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. November 2011 – BAG 6 AZR 481/09 -, das Angestellten im öffentlichen Dienst Vergütung nach der höchsten Lebensaltersstufe zugesprochen hatte.

In den Verwaltungsstreitsachen
VG 7 K 21.11 u.a. hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf: Mittwoch, den 10. Oktober 2012, 9.30 Uhr im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 1103.

Link: Berlin-Verwaltungsgericht: Amtsangemessene Alimentation
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin, PM 2.10.2012