Vietnam, Hanoi Foto:H.S.
29.01.2013
Die gesetzliche Rente wurde durch ständige Eingriffe in die Rentenformel gezielt ruiniert. Gleiches ist der betrieblichen Altersversorgung widerfahren, die zwischenzeitlich in den Grundfesten ausgehöhlt wurde. Die private Vorsorge ist aufgrund der extrem niedrigen Renditen und der für viele unerschwinglichen Beitragshöhe keine Alternative. Das ist der „Erfolg“, aber auch die politische Absicht der Regierungen seit Jahrzehnten. Es ist an der Zeit, den Betrug an den Versicherten offen zu legen.
Gesetzliche Rente.
Alleine zwischen 1977 und 2000 hat der Gesetzgeber mit einer Reihe von Rentenreformen insgesamt 23 leistungsmindernde Eingriffe in das Rentenrecht vorgenommen. Nachdem der Gesetzgeber in drei Stufen die Rentenreform 2001/2002 mit weiteren einschneidenden Eingriffen für die Versicherten verabschiedet hatte, sind zum 01.01.2004 das zweite und dritte Sozialgesetzbuch VI-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Hinzu kommt das Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz für das Jahr 2005, sowie das Alterseinkünftegesetz, das ab 2005 eine höhere Besteuerung von Renten bewirkt. Der Trend, in regelmäßigem Turnus Verschlechterungen für die Versicherten vorzunehmen, ist seit 30 Jahren ungebrochen.
Bei 40 Jahren Beitragszahlung müssten Arbeitnehmer konstant mindestens 2.200 Euro im Monat verdienen, um auf einen Rentenanspruch auf Sozialhilfeniveau zu kommen. Das bedeutet für viele Arbeitnehmer mit niedrigerem Einkommen, der sichere Weg in die Armut.
Betriebliche Altersvorsorge.
Die Arbeitgeber haben sich zwischenzeitlich mithilfe der Politik fast vollständig aus der Mitträgerschaft verabschiedet. Im Sinne der Versicherungswirtschaft preist die Politik Modelle, deren Erfolg wohl der Versicherungswirtschaft dient, nicht aber den Versicherten.
Riesterrente.
Die Hans-Böckler-Stiftung ermittelte in einer Studie, dass sich die Umstellung auf ein teilweise privates Alterssicherungsmodell in Form der Riesterrente als grandiose Fehlentwicklung erwiesen hat und das Risiko von Armut im Alter erhöht. Zu einem übereinstimmenden Urteil kommt die Zeitschrift Öko-Test. Wer profitiert nun eigentlich von diesem System? Die Versicherer basteln sich über Sterbetafeln jetzt die Basis für die Gewinne der nächsten 30 bis 50 Jahre. Und am Ende stehen die Versicherten mit niedrigen Renten da.
Rüruprente.
Der Versicherungsmathematiker Axel Kleinlein urteilt: „Wer nicht steinalt wird, muss damit rechnen, dass er vor seinem Tod noch nicht einmal das eingezahlte Kapital inflationsbereinigt als Rente zurückerhält.“ Mit anderen Worten: Der Versicherte macht womöglich sogar ein Verlustgeschäft.
Entgeltumwandlung.
„Betriebliche Altersversorgung über Entgeltumwandlung rechnet sich“. Damit wirbt die Versicherungswirtschaft. Vergleichsrechnungen zeigen jedoch, dass dies schon lange nicht mehr stimmt. Die nachgelagerte volle Versteuerung der Betriebsrenten ab 2040, die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Auszahlungen von Direktversicherungen seit dem 01.01.2004 und die Einrechnung der Minderung der Rente aus der GRV machen die Förderung in der Ansparphase mehr als zunichte.
Deutlicher kann das Urteil über den Verfall der Altersvorsorge in Deutschland kaum noch ausfallen!
Um die weitere Zerstörung sozialer und demokratischer Strukturen zu verhindern, müssen die gesetzliche und betriebliche Altersvorsorge massiv gestärkt und gerechter gestaltet werden. Alle BürgerInnen müssen gleichberechtigt in ein solidarisches Sozialsystem einzahlen und erhalten daraus Leistungen.
Die Kooperation „Soziale Sicherung in Deutschland“ setzt sich für eine solidarische Bürgerversicherung nach dem Schweizer Modell ein.
Zur Kooperation gehören:
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.
http://www.adg-ev.de
Betriebsrentner e.V.
http://www.betriebsrentner.de
Kontakt für diese Pressemitteilung:
heider.heydrich(at)t-online.de
Bündnis für Rentenbeitragszahler und Rentner e.V.
http://www.beitragszahler-rentner.de
Büro gegen Altersdiskriminierung
http://www.altersdiskriminierung.de
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