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Wittenberger Seniorencharta

27.10.2004

Präambel
In der Lutherstadt Wittenberg wird der Anteil der älteren Generationen im
Verhältnis zur Gesamtbevölkerung in den nächsten Jahren erheblich
steigen.
Damit verbunden ist die Notwendigkeit, sie in das lokale und kommunale
Geschehen mit ihren spezifischen Interessen verstärkt einzubeziehen.

Es gilt mit ihnen die Gestaltungs- und Aktivierungsmöglichkeiten
auszubauen, neue Wege des bürgerschaftlichen Engagements und der
Förderung in Angriff zu nehmen. Eventuelle Hemmnisse und institutionelle
Unzulänglichkeiten sind rechtzeitig zur verhindern und abzubauen.
Es gilt, mit den älteren Generationen, politischen Gremien der Lutherstadt
Wittenberg, den Trägern von sozialen, kulturellen und sportlichen Einrichtun-
gen, den Selbsthilfegruppen, Vereinen, Verbänden, Institutionen, Organisatio-
nen, Veranstaltern und Dienstleistern, der Wirtschaft, im Handel, Handwerk
und Verwaltung, nachhaltig den Konsensdialog zu fördern.

Die Wittenberger Arbeitsgemeinschaft der Seniorenvereinigungen stellt fest:

Die Seniorinnen und Senioren erbringen durch ihre mitverantwortlichen sozialen Aktivitäten sowie durch die Übernahme von Verantwortung durch Ausübung freiwilliger und ehrenamtlicher Tätigkeiten in der Kommune, der Nachbarschaft, in Vereinen, Verbänden und Organisationen einen bedeutenden Beitrag für die gegenwärtige und nachfolgende Gesellschaft. Die mitverantwortlichen Aktivitäten der Seniorinnen und Senioren sind praktische gesellschaftliche Solidarität. Diese Aktivitäten gilt es zu fördern und auszubauen.

Zielstellung des Konsensdialoges in der Lutherstadt Wittenberg
- Einführung des offenen Konsensdialoges
- Unterstützung des Programms zur Förderung der älteren Generationen in der Lutherstadt Wittenberg.
- Verstärkte Wahrnehmung der Interessen der älteren Generationen
- Erschließung neuer Zielgruppen
- Einsatz von Mitbürgern und Mitbürgerinnen in konkreten bürgerschaftlich orientierten
Projekten
- Wahrnehmung von Maßnahmen zur Beseitigung von sozialen Problemlagen
- Bildungsmanagement
- Einführung der Qualitätsprüfung und Sicherung nach ISO-DIN

Programm zur Förderung der älteren Generationen in der Lutherstadt Wittenberg

Das Programm hat zum Ziel, die Mitwirkung, Mitverantwortung
und Beteiligung der älteren Menschen weiter zu stärken und Hilfe und
Unterstützung bei der Bewältigung der nachfolgenden Aufgaben zu geben.

1. Aktive Beteiligung und Mitverantwortung
- in den Seniorenclubs
- in der Kommunalpolitik ( Die Mitwirkung in den politischen Gremien des
Stadtrates erfolgt im Rahmen der Gemeindeordnung-LSA), Gremien, usw.
- in den Vereinen, Institutionen, Verbänden, Bildungseinrichtungen
- Förderung von Seniorenclubs/Vereinen und Selbsthilfegruppen im Sinne
der Bestimmungen der GO - LSA.

2. Mitwirkung im Bereich der Stadtplanung und Stadtentwicklung
- Wohnen und Wohnumfeld
- Verkehr
- öffentlicher Nahverkehr
- Projekte der Stadtentwicklung

3. Beschwerdemanagement für Betroffene in stationären und ambulanten
Einrichtungen, Institutionen und Diensten
- Heime, med. Dienste / Häusliche Pflegedienste, MDK, usw.
- Betreutes Wohnen für Senioren und Behinderte
-„Anwalt“ der älteren Generation ( Verbraucherschutz )

4. Ausbau seniorenorientierter Dienste und Angebote
Mitarbeit bei z.B. :
- der Weiterentwicklung medizinisch, prophylaktischer Maßnahmen
kulturellen, sozialen und sportlichen Veranstaltungen
- Hauswirtschaftshilfe
- Hol- und Bringe Dienste
- Essen auf Rädern
- Hausnotruf
- Lese- und Nachrichtenzirkel

5. Bildungsmanagement
Förderung von z.B.:
- Bildungsprojekten – Kursen – Exkursionen
- Gewinnung und Schulung von Multiplikatoren und
Verantwortungsträgern
- Einführung und Begleitung in neue Technologien / Medien

6. Gesellschaft und Alterdiskriminierung
Förderung von z.B.:
- Kampagnen gegen Altersdiskriminierung
- Maßnahmen zur Sicherheit der älteren Generationen

7. Qualitätssicherung und Weiterentwicklung

Einführung der Qualitätsprüfung nach DIN ISO 9000 ff. für alle
sozialen, medizinischen, sportlichen und kulturellen Träger sowie
Einrichtungen und Dienstleistungen in der Lutherstadt Wittenberg.
- Vergabe eines „Qualitätssiegel der älteren Generation“ für
altersgerechte Einrichtungen oder Dienstleistungen (z.B. Apotheken,
Zustelldienste (z.B. Essen auf Räder), Behörden, Krankenkassen, usw.)

Die Unterzeichner der Wittenberger Senioren Charta verpflichten sich, die Zielsetzung des zu führenden Konsensdialoges und des Programms zur Förderung der älteren Generationen in der Lutherstadt Wittenberg zu unterstützen.


Anlage
1. Rechtlicher Rahmen (Auszug)
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 1.(1),3(3)
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“

Artikel 28 der Landesverfassung Sachsen Anhalt
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Landes. Das Land fördert ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.

Bundessozialhilfegesetz § 75 BSHG
(1) Alten Menschen soll außer der Hilfe nach den übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes Altenhilfe gewährt werden. Sie soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.

(2) Als Maßnahmen der Hilfe kommen vor allem in Betracht:
1. Hilfe bei der Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung, die den
Bedürfnissen des alten Menschen entspricht
2. Hilfe in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der
Betreuung alter Menschen dient, insbesondere bei der Beschaffung eines
geeigneten Heimplatzes
3. Hilfen in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste
4. Hilfe zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der
Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen
Bedürfnissen alter Menschen dienen
5. Hilfe die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen
ermöglicht
6. Hilfe zu einer Betätigung, wenn sie vom alten Menschen gewünscht wird.
(3) Hilfe nach Absatz 1 soll auch gewährt werden, wenn sie die
Vorbereitung auf das Alter dient.
(4) Altenhilfe soll ohne Rücksicht auf vorhandenes Einkommen oder
Vermögen gewährt werden, soweit im Einzelfall persönliche Hilfe
erforderlich ist.

Gemeindeordnung Land Sachsen Anhalt § 2
Aufgabe der Gemeinde
(1) Die Gemeinde ist in ihrem Gebiet der ausschließliche Träger der
gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmen. Sie stellt in den Grenzen ihrer
Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohner erforderlichen sozialen,
kulturellen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit.

Quelle: Lutherstadt Wittenberg, den 27. 10. 2004

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