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Künstlersozialkasse: Zu alt für gesetzliche KV

08.06.2013 - von M.B.

Als Mitglied der Künstlersozialkasse möchte ich auf folgenden Missstand aufmerksam machen. Seit September 2011 bin ich dort Mitglied und wurde als erstes mal in der gesetzlichen Rentenversicherung zwangsversichert.

Daraus zog ich den Schluss, dass dies ja bei der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls der Fall sein müsste. Da habe ich mich aber gründlich getäuscht, da ich bei Aufnahme in die KSK "schon" 56 Jahre alt war.

Man beruft sich bei der KSK auf §6 Abs. 3a SGB V. Laut § 5 KSVG ist man aber ab Tag der Aufnahme in die KSK gesetzlich pflichtversichert, was mir aus Gründen meines biblischen Alters von 56 Jahren verweigert wird. Ich sehe hier ein Altersdiskriminierung ersten Ranges. Wegen einer Überschreitung der Altersgrenze von 55 Jahren um ein paar Monate, wird mir die gesetzliche KV auf Grund meines Alters verweigert!

Link: Rente? Kein Kommentar!!!
Quelle: Mail an die Redaktion

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