12.06.2013
Eine Stellenausschreibung mit der Formulierung "dynamisches Team" ist nicht altersdiskriminierend. Ebenso stellt allein die Nichtbeantwortung einer Bewerbung keine Diskriminierung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hervor. Anders sei es, so das Gericht, wenn die Formulierung "junges dynamische Team" lauten würde.
Az.: 2 Sa 217/12
Vorinstanz:
Amtsgericht Lübeck, Urteil vom 12.06.2012
[Aktenzeichen: 6 Ca 103/13]
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