24.06.2013 - von H.S.
Schützenhilfe für alle, die gegen eine Erhöhung der Kindererziehungszeiten für ältere Mütter sind, kam am Tag nach der Pressekonferenz, auf der Frau Merkel diese Erhöhung um einen Punkt als Bestandteil des Wahlprogramms der Union verkündet hatte, von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Er kritisiete diese Pläne. Wie FAZ-online am 24.6.2013 berichtete, gab der Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt („Mein Gehalt war immer angemessen.“) der Zeitung folgendes zu Protokoll: „Die Vorschläge zur Ausweitung der Mütterrenten und zur Einführung einer Lebensleistungsrente werden entgegen der Behauptung der Bundeskanzlerin langfristig sowohl höhere Beiträge zur Folge haben als auch den Bundeshaushalt belasten“. Er halte diese Pläne deshalb für einen "schweren Fehler". Die Union mache sich etwas vor, wenn sie glaube, höhere Mütterrenten seien "nebenbei zu finanzieren". Der Arbeitgeberverbandspräsident rechnet mit einem höheren Rentenbeitragssatz und mit einer Belastung des Bundeshaushalts.
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Da kann man eigentlich nur mehr speien...!! Das die sich erdreisten, sich SOFORT da einzumischen, diese Kerle, die alle von FRAUEN großgezogen wurden!!! Ich habe auf einer sehr langen Autofahrt vor ca. einem halben Jahr ein Interview gehört auf Deutschlandradio mit einem Sozialwissenschaftler, der sagte er verstehe es nicht, daß die Frauen SO WENIG für ihre Rechte kämpfen... für etwas, was ihnen ohne Frage zustehe...
P.B.
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Dieses leidige Thema ist schon nicht mehr zu ertragen! Sehr geeehrter Herr Hundt, Sie können es sich sicher nicht vorstellen, das 3 Rentenpunkte nur gerecht sind. Für Sie ist es wohl nicht verständlich, was es bedeutet, trotz jahrelanger Arbeit nicht einmal durch die Rente abgesichert zu sein, nein, Sie schöpfen ja aus dem Vollen.
D.S.
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"Mütterrente" - zur Klarstellung, Herr Hundt! Dabei handelt es sich um die vor 1992 geborenen Kinder (Rentenfinanzierer von heute), diese werden nur mit einem Jahr Kindererziehungszeit bei der Rente von Müttern/Vätern berücksichtigt, die nach 1992 geborenen Kinder jedoch mit drei Jahren. Die Abschaffung dieser Ungerechtigkeit ist längst überfällig - keinesfalls eine "Wohltat"!!! Vor dem Grundgesetz sind doch auch alle Kinder gleich und nicht nur Personengruppen, die dementsprechend bisher vom BVerfG beurteilt wurden. Doch für eine Klageerhebung vor dem BVerfG fehlt es den von Altersarmut betroffenen - wegen vieler Kinder - an den dafür nötigen finanziellen Mitteln.
Es wird Zeit, dass die Kosten für die Rentenerziehungszeiten, zur Zeit nur aus den Beiträgen der Rentenversicherten finanziert, endlich gesamtstaatlich über das Steueraufkommen umgelegt werden! Kinder sind die Zukunft unseres Landes zum Nutzen aller Bürger!!!
I.B.
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