01.07.2013 - von ADG-e.V.
An die
Deutsche Rentenversicherung
10704 Berlin
Einschreiben
Widerspruch
V.Nr.:
Ihr Bescheid zum 01.07.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid zur Anpassung der Rente um 0,25 Prozent zum 01.07.2013.
Die Anpassung meiner Rente um nur 0,25 Prozent verstößt gegen den Gleichheitssatz des GG (Artikel 3) und gegen die allgemeinen Menschenrechte.
Begründung
Pensionierte Beamte bekommen in diesem Jahr eine Erhöhung ihrer Altersbezüge um durchschnittlich 70 Euro. Die Erhöhung der Altersrenten beträgt dagegen im Durchschnitt knapp zwei Euro. Der Unterschied um den Faktor 35 ist rational nicht nachvollziehbar.
Es mag zwar noch mit dem GG vereinbar sein, dass die zuständigen Politiker und Beamten in Deutschland für sich selbst eigene, sehr viel bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaffen haben, Regeln, bei denen weder die demografische Entwicklung noch die Finanzierbarkeit eine Rolle spielen. Es verletzt aber meine elementaren Grund- und Menschenrechte, dass die selben Politiker und Beamten auch zweierlei Recht für die verschiedenen Altersversorgungssysteme zur Anwendung bringen.
Ich fordere Sie deshalb auf, meine Rente rückwirkend zum 1. Juli 2013 um 8,75 Prozent anzuheben oder aber mir umgehend einen rechtsmittelfähigen Bescheid zuzuschicken, damit ich die Verfassungswidrigkeit der zu geringen Anpassung meiner Rente von den zuständigen Gerichten feststellen lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen
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