25.07.2013
Eine mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht, bei der es um die Verbeitragung einer eigenfinanzierten Direktversicherung (es wurde keine Gehalts-oder Entgeldumwandlung vereinbart) geht, findet am 25.7. 2013 um 9.30 Uhr in 45879 Gelsenkirchen, Ahstraße 22, 6. Etage, Saal 604 statt.
Gegen die rechtswidrige Verbeitragung der von vornherein vereinbarten Einmalzahlung durch die BARMER GEK, wurde im Dezember 2006 fristgerecht Widerspruch eingelegt, der nach fast sechs Jahren im Juli 2012 abgewiesen wurde.
Interessierte Zuhörer und Betroffene können sich bei diesem Termin eine eigene Meinung zur Verbeitragung von Einmalzahlungen
durch die Krankenkassen bilden.
VORSORGEN lohnt sich nicht, denn später wird man als VERSORGTER abkassiert.
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