10.03.2004 - von Karin Fritsche
Sehr geehrter Herr Dr. Pitzken, wie ich aus Ihrem Antrag auf Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen (ehrenamtliche Richter) entnehmen kann, sind Sie im Jahre 1929 geboren.
Somit haben Sie das 70. Lebensjahr schon erreicht. Aus diesem Grunde kann ich Sie leider nicht in die Vorschlagsliste aufnehmen.
Für Ihr Interesse darf ich mich jedoch recht herzlich bedanken.“
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