22.08.2013 - von Pressemittteilung v. 22.8.2013
Der Staatsgerichtshof für das Land Baden hat mit einem heute
veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin muss zunächst den Rechtsweg vor
den Verwaltungsgerichten beschreiten. Dort ist zu prüfen, ob die von der Beschwedeführerin aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Zweifel am einheitlichen Runfunkbeitrag für Radio und Fernsehen zu einer teilweisen Befreiung von den Beiträgen führen können.
Die entsprechende Pressemitteilung findet sich auf der Webseite http://www.stgh.baden-wuerttemberg.de/ unter "Pressemitteilungen 22.8.2013
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
25.07.2013: Lehrer in Hessen darf weiterarbeiten
23.07.2013: Lehrer in Hessen will länger arbeiten
18.07.2013: Verfassungswidrige Altersgrenze an bayer.Kunsthochschulen
Alle Artikel zum Thema
Justiz