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Rundfunkzwangsabgabe: Verfassungsbeschwerde in BW zur Zeit unzulässig

22.08.2013 - von Pressemittteilung v. 22.8.2013

Der Staatsgerichtshof für das Land Baden hat mit einem heute
veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer privaten Beschwerdeführerin gegen den neuen geräteunabhängigen einheitlichen Rundfunkbeitrag als unzulässig zurückgewiesen. Die Beschwerdeführerin muss zunächst den Rechtsweg vor
den Verwaltungsgerichten beschreiten. Dort ist zu prüfen, ob die von der Beschwedeführerin aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Zweifel am einheitlichen Runfunkbeitrag für Radio und Fernsehen zu einer teilweisen Befreiung von den Beiträgen führen können.

Die entsprechende Pressemitteilung findet sich auf der Webseite http://www.stgh.baden-wuerttemberg.de/ unter "Pressemitteilungen 22.8.2013

Link: Rundfunkzwangsabgabe: Klagen + Hintergründe
Quelle: Baden-Württemberg Staatsgerichtshof

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