13.11.2013 - von A.B.
Ein Kfz-Sachverständigenbüro annoncierte im Traunsteiner Tagblatt vom 26.10.13., dass eine versierte Bürokraft im Alter zwischen 18 und 25 Jahren gesucht wird.
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1.
Altersvorgaben in Stellenangeboten sind ein Verstoss´gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
2.
Die Beweislast, das Auswahlverfahren ohne Benachteiligungen durchgeführt zu haben, liegt beim ArbeitGEBER.
3.
Unpräzise, diskriminierend wirkende Formulierungen im Absageschreiben, sind gute Voraussetzungen für eine Entschädigungsklage.
4.
Indizien, die eine Diskriminierung vermuten lassen, reichen aus.
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