Münstereifel 2012
29.10.2013
In einer Tageszeitung hatte ein Unternehmen inseriert: „Als Mitglied eines jungen und motivierten Teams erhalten Sie bei uns Gelegenheit, Ihren Verantwortungsbereich kontinuierlich auszuweiten.“
Ein älterer Bewerber hatte sich erfolglos beworben und klagte anschließend auf Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung in Höhe von 13.500 Euro.
Das Landesarbeitsgericht entschied, das Unternehmen habe ihn wegen seines Alters nicht berücksichtigt.Dem Kläger wurde eine Entschädigung von 2.000 Euro zugesprochen.
LAG Schleswig-Holstein 29. Oktober 2013, Az. 1 Sa 143/13
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