Sansibar, 1994 Foto: H.S.
06.03.2014
Ein Theater schrieb einen Kindertheaterpreis aus und erwartete hierfür Theaterstücke für Kinder von Autorinnen und Autoren, die nicht älter als 40 Jahre sein durften.
Ein geringfügig älterer Bewerber wandte sich an die Antidiskriminierungsstelle, weil er sich wegen seines Alters diskriminiert fühlte. In der Tat sind Altersgrenzen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz rechtfertigungsbedürftig. Die Erklärung, dass nur junge Leute Stücke für Kinder schreiben könnten, leuchtet nicht ein. Ebenso wenig, dass gezielt junge Autorinnen und Autoren gefördert werden sollten, da hierfür die Altersgrenze mit 40 Jahren zu hoch wäre. Die Antidiskriminierungsstelle erreichte, dass die Altersgrenze zurückgenommen wurde und die Preisausschreibung nunmehr diskriminierungsfrei ist.
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