20.05.2014 - von Günter Reimann
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nun befindet sich diese Petition zur Anerkennung von drei Jahren Kindererziheungszeit für ältere Mütter bereits seit fünf Monaten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Stellungnahme. Diese ist noch nicht erfolgt.
Der Petitionsausschuss verwies am 12.05.2014 auf den Deutschen Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales. Dort liegt auch der Gesetzentwurf über die Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Hier ein kurzer Auszug:
" ... Anerkennung von zwei zusätzlichen Jahren an Kindererziehungszeiten für Mütter und Väter mit vor 1992 geborenen Kindern: Hiermit würde die rentenrechtliche Honorierung der Kindererziehung unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes vollständig vereinheitlicht. Gegenüber der im Gesetzentwurf vorgesehenen Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten würden sich die Kosten hierfür verdoppeln. Dies ist nicht finanzierbar. ..."
Das Argument "dies ist nicht finanzierbar." kennen wir sicherlich. Es hat aber mit der Sache an sich nichts zu tun.
Ich werde Sie informieren, sobald ich näheres vom Petitionsausschuss erfahre.
Bis dahin freundliche Grüße
Gunter Reimann
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Rente:
30.04.2014: Renten-Hearing des DGB
25.04.2014: Über 90Jährige: 14% weniger vorhanden als angenommen
11.04.2014: Rentner verarmen staatlich gewollt
Alle Artikel zum Thema
Rente