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Stichtagsregel bei Rente mit 63 abschaffen

09.09.2014

Anlässlich eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zur Rente mit 63 erklärt Markus Kurth, Grüner Sprecher für Rentenpolitik:

Die vom Wirtschaftsflügel der Union geführte Frühverrentungsdebatte rund um den rollierenden Stichtag war von Anfang an eine Scheindiskussion. Eine Frühverrentungswelle ab 61 durch absichtlich herbeigeführte Arbeitslosigkeit ist nicht abzusehen. Das Ergebnis des Koalitionskonflikts: Eine unnötige wie womöglich verfassungswidrige Stichtagsregelung.

Wir gehen davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelung kassieren wird.

Grundsätzlich kämen dafür zwei Wege infrage. Der Weg der so genannten abstrakten Normenkontrolle ist den Oppositionsfraktionen indes versperrt, da sie weniger als ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages stellen. Jetzt sehen wir zum ersten Mal, zu welchen Ergebnissen die Weigerung der Großen Koalition führen kann, der Opposition dieses wichtige Recht zu gewähren.

Eine rechtliche Klärung der Regelung durch das Parlament ist somit unmöglich. Der einzige juristische Weg, der momentan verbleibt, besteht in Einzelklagen der Betroffenen vor Sozialgerichten, die diese dann mit einem Vorlagebeschluss direkt an das Bundesverfassungsgericht weiterleiten können.

Die Bundesregierung kann natürlich die Peinlichkeit verkürzen, wenn sie selbst so schnell wie möglich die Stichtagsregelung ersatzlos abschafft.

Link: RentnerInnen in Sachesen: Viele am Existenzminimum
Quelle: Bundestagsgrüne

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