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Pflegeversicherung: Kinderlose RenterInnen zahlen mehr

15.12.2004 - von Fritz Teufel

Das inzwischen verabschiedete Kinder-Berücksichtigungs-Gesetz sieht vor, dass ab Januar 2005 Versicherte der Jahrgänge ab 1940, die keine Kinder haben, einen Zuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,25% zahlen müssen.

Bei pflichtversicherten RenterInnen wird der Betrag ab April eingezogen, und zwar rückwirkend ab Januar!

Die Rentenversicherungstäger sind zur Zeit dabei, die in Frage kommenden RentnerInnen zu befragen, ob sie Kinder haben.

Link: http://www.adg-ev.de
Quelle: ADG-Froum 7. Jahrgang Ausgabe Nr. 3 Dezember 04

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