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Für Gehörlose, die über 18 sind, gibt`s keine Abendschule

Köln, 2014 Foto H.S.

22.10.2014 - von J.K.

es geht um das Rheinisch-Westfälisches Berufskolleg in Essen, in dem hörgeschädigte schulpflichtige Schüler bis 18 Jahren aufgenommen werden. Ich selbst wollte mit 20 Jahren dorthin gehen, aber wurde nicht aufgenommen.

Für Hörgeschädigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, gibt es in ganz Deutschland keinerlei Form von Abendschule. Viele Gehörlose würden gerne zur Abendschule gehen.

Ich habe auch schon mit dem Rechtsanwalt darüber gesprochen, aber es hat sich herausgestellt, dass das Berufskolleg laut seiner Regelung nur Schüler aufnimmt, die noch im schulpflichtigen Alter sind. Das System einer Abendschule gibt es dort nicht. Ich weiß nicht, ob das wirklich Diskriminierung ist, aber es wäre doch gut, das Gericht darüber zu informieren, dass diese Regelung im Schulsystem gestrichen und dahingehend geändert werden sollte, dass es für Gehörlose möglich ist, an eine Abendschule zu gehen. Viele Gehörlose sind mit der jetzigen Situation nicht zufrieden und möchten gern einen höheren Schulabschluss machen. Es ist ja auch nicht immer sicher, wie es an Regelschulen mit der Dolmetscherversorgung aussieht. Es gibt viele Barrieren für uns Hörgeschädigte. Deshalb möchte ich Sie bitten, diese Informationen an die Verantwortlichen weiterzutragen.

Es wäre auch schön, wenn Sie mir über den Verlauf berichten würden.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,

Link: Dass ich mit 31 Jahren zu alt sei
Quelle: Mail an die Redaktion