Lissabon, 2013 Foto: H.S.
16.10.2014 - von M.K.
Altersdikriminierung!
2012 wurde ich mit einer Lungenentzündung und Wasser- Einlagerungen ins Krankenhaus eingewiesen und wurde zwei Wochen stationär behandelt. Seit vielen Jahren leide ich unter COPD (Lungenerkrankung). Meine vorherige Krankenkasse hatte mich zweimal zur Kur geschickt. Als ich vor einigen Jahren zur TK wechselte, wurde mir versichert, dass ich zu den gleichen Bedingungen wie in meiner vorherigen Krankenkasse versichert sei.
2012 hatte das Krankenhaus eine Kur für mich beantragt. Anreise-Termin, Rehaklinik waren in mienen Entlassungspapieren bereits vermerkt. Das hatte keinen Wert, denn die Techniker-Krankenkasse hatte eine Heilmaßnahme für mich abgelehnt. Das blieb auch nach dem Widerspruch so. Auch der wurde abgelehnt.
Im April 2014 beantragte mein Hausarzt eine stationäre Heilmaßnahme. Diese wurde ebenfalls abgelehnt. Auch hier nutzte der Widerspruch nichts. 2mal Widerspruch, zweimal wurde abgelehnt. Und immer wieder diesen Wisch ausfüllen! Bis September hat sich die Schreiberei hingezogen! Aber immer wieder Ablehnungen.
Die Techniker Krankenkasse ist wohl nur für die da, die im Berufsleben stehen. Ältere Menschen wie ich, bekommen keine stationäre Heilmaßnahme genehmigt! Was soll das? Wo steht diese Altersdiskriminierung geschrieben? In welchem Gesetz? In welchem Pragrafen?
Mit freundlichen Grüßen
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