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TKK - Gesundheitskarte: Aus jungen Frauen werden Rentnerinnen!!!

Lissabon, 2013, Foto: H.S.

29.10.2014 - von A.W. + H.S.

Heute musste ich erfahren, dass ich eine neue Krankenkarte bekomme ("Gesundheitskarte" der TKK), weil ich Rentnerin bin (seit 1.8.14) und damit in eine neue "Kategorie" überführt werde.

Meine Tochter ebenso, sie ist 24 Jahre!

Verantwortlich sei die Gesetzgebung des BMG, die hätten das entschieden, sagt man bei der TKK.

Ich bin 62 Jahre jung und bilde mir ein, dass ich nicht die üblichen Verdächtigen bediene. Jedenfalls bezahle ich mit Betriebsrente auf die nächsten Jahre so viel, wie in meiner Zeit, als ich noch berufstätig war.

Jetzt steht so eine blöde Kennziffer da, glaube Kategorie 5, weiß nicht genau, und meine 24jährige Tochter wird auch als Rentnerin eingestuft, da familienversichert. Was soll das denn??

In der Welt gibt es viel Elend, ich würde spenden, was mir unrechtmäßig abgezogen wird. Ich habe stets alles über die Beitragsmessungsgrenze hinaus bezahlt. Wozu??
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Nach Ihrer Antwort war ich optimistisch, ich hoffte, dass ich etwas bewegen könne. Bin zur Niederlassung der TKK getrabt und habe alles aufgeführt. Der Schriftkram, muss ich gestehen, war mir einfach zu viel, deshalb bin ich persönlich dort aufgetaucht. Wir sagen hier, dass das ein Hornberger Schiessen sei ... Definition laut WIKIPEDIA: Die Wendung wird gebraucht, wenn eine Angelegenheit mit großem Getöse angekündigt wird, aber dann nichts dabei herauskommt und sie ohne Ergebnis endet.

Und wie es so ist, habe ich nicht viel erreicht. Die Bearbeiterin sagte mir, dass ein Brief über die "Statusänderung", so stellt sich das beim behandelnden Arzt dar, nicht nötig sei, da "MAN" als Rentner bessere Honorare den Ärzten garantieren könne. Unsinn, denn mein Arzt, Onkologe, meinte, dass es ihn nicht abhebt, eine Rentnerpauschale zu bekommen, da er andere Pauschalen hätte, es interessiere ihn nicht ...

Es war also, wie alles hier, ziemlich erfolglos.

Inwischen finde ich es notgedrungen lustig, dass meine 24jährige Tochter in der Familienversicherung nun als "Rentnerin" gilt.

ZUR SACHE:
Schaut man sich die TKK-Internetseite und die dort abgebildeten Gesundheitskarten plus Erklärung ihrer Aufschriften an, stellt man fest, dass eine Kategorie dort weder auf der Vor- noch auf der Rückseite angegeben ist. Allerdings hat Eva Wohlbefinden, die als Frau Mustermann der TKK fungiert, rechts oben auf der Vorderseite ihrer Karte stehen "G1". Was "G1" bedeutet, wird nicht erklärt. Ist das die Kategoriebezeichnung für junge, Gesunde, nicht familienversicherte Frauen? Wer weiß es?

An der Rückseite der im Internet abgebildeten Gesundheitskarte der TK ist auffällig, dass sie links oben ein weißes Feld hat. Wofür es da ist, wird nicht erläutert. Sieht nach Unterschriftsfel aus.

Gesetzliche Grundlage für die Einführung der Gesundheitskarte ist § 291 a Sozialgesetzbuch V. Der Paragraf ist lang. Ellenlang. Beim widerwilligen Lesen des Paragrafen habe ich NICHTS, NICHTS gefunden, was Auskunft darüber gäbe, welche Rechtsgrundlage es für die Kategorisierung von Frau W. und ihrer 24jährigen Tochter gibt.

Auf Basis welches Paragrafen wurde die Beschwerdeführerin also in eine andere Kategorie gestuft? Und inw elcher war sie vorher? In welchem Gesetz steht dieser Paragraf? Welche versicherungs- und leistungsbezogenen Änderungen sind mit der anderen Kategorie verbunden?

Wenn Sie auch in eine andere Kategorie eingestuft worden sind, schicken Sie eine entsprechende Anfrage zur Aufklärung des Sachverhalts an ihre/n Sachbearbeiter(in) bei der Krankenkasse und an den Vorstandsvorsitzenden des Vorstands der TKK, Dr. Jens Baas und an das Büro gegen Altersdiskriminierung.

Link: Elektronische Gesundheitskarte: Kritik reißt nicht ab
Quelle: Mail an die Redaktion