Berlin, 2010 Foto: H.S.
15.01.2015 - von S.H.
In dem rund 19 Mio. Mitglieder zählenden ADAC e.V. besteht
die Mitgliederversammlung dieses Vereins nach dessen Satzung
u.a. aus den von den Mitgliederversammlungen der Regionalclubs gewählten Delegierten (vgl. § 11 Nr. 2 der Satzung).
In § 19 Nr.3 hat der ADAC e.V. festgelegt, dass die Tätigkeit eines Delegierten ein Ehrenamt ist und unter Nr. 4 dieses Paragrafen weiter bestimmt, dass ADAC-Mitglieder letztmalig in dem Kalenderjahr in ein "Ehrenamt" gewählt werden können, in dem sie das 70. Lebensjahr vollenden.
Kann man die Vertreter der Mitglieder eines großen Vereins (jeder Delegierte vertritt 100.000 ADAC-Mitglieder, vgl. § 11 Nr. 5 Satz 1 der Satzung) überhaupt mit einer solchen Altersbegrenzung ausschließen, in dem man sie per Satzung zu Ehrenamtlern erklärt und dann über die Altersgrenze für Ehrenamtler ausgrenzt?
Die Herren Schäuble oder Gauck dürfen KEINE Delegierten beim ADAC werden. ZU ALT!!!
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