09.02.2015
Der allgemeine Beitragssatz von 14,6% mit Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner.
Der ermäßigte Beitragssatz von 14,0% gilt für Mitglieder, die auf einen Krankengeldanspruch verzichten.
Da ich als Rentner im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Krankengeld habe, betrachte ich diese Ungleichbehandlung (AGG) sogar als Altersdiskriminierung der Rentner.
W.K.
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Aus gesicherter Quelle weiß ich, dass im allgemeinen Beitragssatz für freiwillig gesetzlich Versicherte - den auch ich als Rentner bezahle - ein Anteil für die Zahlung von Krankengeld - den ein Rentner niemals in Anspruch nehmen kann - enthalten ist!
Da bei dem aktuell gültigen KV-Beitrag von 14,6% hier von einem prozentualen Anteil von 0,6% - also einem nicht unerheblichen Betrag - die Rede ist, sehe ich eine klare Benachteiligung einer Personengruppe die über keine Lobby verfügt!
P.G.
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Wie fasst es die Barmer GEK auf ihrer Webseite zusammen? "Auch wenn es auf den ersten Blick nicht logisch erscheint, dass Rentner für eine Leistung zahlen, die sie nie bekommen können, es entspricht der Logik des Solidarprinzips. Daran sollten wir nicht rütteln!"
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