17.12.2004
Der Bundesrat hat entschieden, daß ab Januar 2005 Pflegebedürftige Haushaltshilfen aus Osteuropa wieder beschäftigen können. Die Regelung gilt nur für hauswirtschaftliche Hilfen, nicht für direkte Pflege. Sie soll es den Angehörigen ermöglichen, mehr Zeit für die Pflege zu haben.
Die Bedingungen für die Arbeitserlaubnis sind festgelegt in der "Verordnung über die Zulassung von neu einreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung". Die Vermittlung darf nur über das Arbeitsamt erfolgen. Die Arbeitserlaubnis gilt für bis zu drei Jahren. Das Gehalt muss den tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen entsprechen.
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