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Menschenrechte in der Pflege

22.05.2015

Seit Jahren diskutiert die deutsche Politik die Zustände in der Pflege für ältere Menschen und vielfältige Verbesserungsmöglichkeit. Es fallen Begriffe wie menschenunwürdige Bedingungen, Fixierungen in Pflegeheimen, Vereinsamung, Pflegenotstand, demografischer Wandel, schlechte Arbeitsbedingungen in der Altenpflege und die Familie als größte Pflegeinstitution der Nation.

Aus menschenrechtlicher Perspektive gibt es in der Pflege für ältere Menschen nach wie vor großen Verbesserungsbedarf. UN-Menschenrechtgremien haben wiederholt strukturelle Mängel in der Pflege angemahnt und auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hat in einer Studie „Soziale Menschenrechte älterer Personen“ aus dem Jahr 2006 bereits detaillierte Empfehlungen für eine menschenrechtskonforme Pflege ausgesprochen.

Das vorliegende Papier des Instituts für Menschenrechte „Menschenrechte in der Pflege - Was die Politik zum Schutz älterer Menschen tun muss“ Link zeichnet die pflegepolitischen Entwicklungen der letzten Dekade nach und untersucht, inwiefern die Menschenrechte Ältere in der Pflege nach wie vor gefährdet sind. Außerdem zeigt das Papier auf, dass Menschenrechte eine geeignete Messlatte für gute Pflege darstellen und schließt mit konkreten Empfehlungen, wie der menschenrechtliche Ansatz Verbesserungen für die Pflege Älterer bewirken kann.

Mit freundlichen Grüßen
Institut für Menschenrechte

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Die 6. Sitzung der Offenen Arbeitsgruppe zu den Menschenrechten Älterer findet dieses Jahr vom 13. bis zum 16. Juli 2015 in New York bei den Vereinten Nationen (http://social.un.org/ageing-working-group/sixthsession.shtml) statt. Die Anmeldung für Nichtregierungsorganisationen beziehungsweise ihre Vertreterinnen und Vertreter hat begonnen. Das Programm steht noch nicht fest.

Zu den Sitzungen der vergangenen Jahre können Sie die Protokolle auf den Seiten der Arbeitsgruppe Linkeinsehen. Ziel der Arbeitsgruppe ist es Wege zu finden, wie die Menschenrechte Älterer gestärkt werden können und welche Themenbereiche besonders relevant sind. Den stärksten Schutz der Rechte Älterer bietet eine eigenen Konvention, die besser Implementierung der bestehenden Rechte ist ebenso ein Weg diese zu stärken. Um welche Rechte es geht und warum eine eigenen Konvention von großem Nutzen ist, können Sie auf den Seiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte nachlesen.

Einen Bericht zur letzten Sitzung in 2014 an der ich als Vertreterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte teilgenommen habe, können sie hier Linknachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Mahler

Quelle: Institut für Menschenrechte