Pforzheim, 2013 Foto: H.S.
02.06.2015 - von D.A.E.
ich (53) promoviere zur Zeit in Geschichte. Bis vor kurzem erließ mir die Sparkasse als Student die Kontoführungsgebühren. Nach einer internen Anordnung der Sparkasse werden künftig nur noch Studenten oder Doktoranden bis 30 Jahre befreit, was meiner Auffassung eine Alterdiskriminierung darstellt.
Der zuständige Kundenbetreuer möchte nun von mir ein BGH-Urteil sehen, aus dem ersichtlich ist, dass niemand wegen seines Alters diskriminiert werden darf. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir in dieser Angelegenheit weiterhelfen und Urteile, vielleicht auch des Europäischen Gerichtshof, nennen können.
Die Banken haben es zu gut verstanden bei der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006 ihren Einfluss geltend zu machen. Das hatte zur Folge, dass die Vertragsfreiheit der Banken Vorrang vor dem Schutz der Bürger vor Altersdiskriminierung hat. Will sagen: Die Banken können Verträge abschließen, mit wem sie wollen und Vergünstigungen oder Kredite gewähren, wem sie wollen oder eben nicht. Im übrigen gilt das AGG auch nicht für den Bereich der Universitäten wenn es um Altersgrenzen für Studenten geht, von denen es ja reichlich gibt. Hier seien nur genannt die Altershöchstgrenzeт für den BAFÖG-Bezug oder die studentische Krankenversicherung. Beide nicht am Status des Studentseins festgemacht, sondern am Lebensalter.
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