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Versorgungsausgleich: Kürzung der Erwerbsminderungsrente

07.12.2015 - von B.L.

Meine Erwerbsmindungsrente wird wegen des Versorgungsausgleichs um 128,63 € gekürzt.

Meine Exfrau geht aber erst in 17 Jahren in Rente!

Es rechne, wer rechnen kann:

128,63 mal 12 Monate mal 17 Jahre! Erst dann kommt der Versorgungsausgleich der Ex-Ehefrau zugute!
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Kommentar von Herrn K.:
Ok. Sie sagen nichts über Ihr derzeitiges Alter und wie lange ihr verheiratet wart. Ob die von mir ausgerechnete Zahl von 26.240,52 € Bestand haben wird, wage ich zu bezweifeln, denn es gibt ja auch jährliche Veränderungen der Bezugshöhe der Rente und eine damit verbundene Anpassung innerhalb des Versorgungsausgleichs.
Damit ist noch nicht berücksichtigt, dass Sie ja auch noch irgendwann "normal" in Rente gehen.

Nun die Frage: Sorgen Sie vor und versuchen fehlende Beträge durch Ristern oder Betriebsrente zumindestens auszugleichen? Es stellt sich auch die Frage, wo oder bei welcher Bank oder Versicherung Ristert man. Sie wissen sicher, dass man bei Versicherungen oft nicht das ausbezahlt bekommt, was Vertreter einem bei Abschlüssen erzählen.
Ja und ihre Ex-Gattin bekommt sicherlich dann auch nicht 1:1 das, was Ihnen monatlich abgezogen wird. Ihr könnte nur helfen, wenn sie einen heiratet, der Geld hat. Ja und dann steht ihr trotzdem ein Teil Ihrer erwirtschafteten Beträge zu.

Bei mir ist es so, dass meine Ex ihren zweiten Partner geheiratet hat und ich trotzdem meine Rentenbezüge um 43 % gekürzt bekomme. Jeden Monat so um 800 € Netto.

Link: Versorgungsausgleich: Ich bin von allen Seiten betroffen
Quelle: Mail an die Redaktion