Köln, 2012 Foto. H.S.
10.11.2015
Eine Studie zum Thema Frauen und Rente namens "INSIDE THE GAP 3/3: alterssicherung in deutschland: negative bilanz – besonders für frauen" von der Autorin Susan Javad ist gerade erschienen und wurde herausgegeben von der Friedrich Ebert-Stiftung. (Dort erhältlich)
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
gibt die Lücke zwischen der Alterssicherungseinkommen von Männern und Frauen – berechnet anhand von Zahlen für das Jahr 2007
mit knapp 60 Prozent an.
Dabei fällt die Lücke in Ostdeutschland aufgrund historisch intensiverer Erwerbsbeteiligung von Frauen geringer aus als die Lücke im Westen der Republik. Auch eine Studie des European Institute for Gender Equalit von 2015 belegt, dass Deutschland im Hinblick auf die Lücke zwischen der Alterssicherungseinkommen von Männern und Frauen europäisches Schlusslicht ist.
Seit der großen Rentenreform 2001 hat sich Deutschland weg vom reinen Bismarckschen Rentenmodell der Alterssicherung über die beitragsfinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV) hin zu einem Mehrsäulenmodell bewegt. Im Nachgang wurde das Rentenniveau, das das Verhältnis der Standardrente eines Jahres zum Durchschnittslohn desselben Jahres ausdrückt, durch Einführung des so genannten Nachhaltigkeitsfaktors, der das zunehmend unausgeglichenere Verhältnis von Beitragszahlenden zu Rentenbezieher_innen berücksichtigen soll, sukzessive abgesenkt. Deutschland hat sich im Hinblick auf die Mehrgliedrigkeit der Alterssicherung einer ganzen Gruppe europäischer Nachbarländer angenähert. Allerdings gibt es zwei wesentliche Unterschiede zwischen den klassischen Mehrsäulen-Ländern und Deutschland. Bei uns wurde es (1) versäumt, die Säulen neben der GRV – also die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die private Vorsorge (pV) auch tatsächlich verpfl ichtend einzuführen. Außerdem existiert (2) in Deutschland keine echte Grund- oder auch Sockelrente.
Anders als bei einer Grund- oder Sockelrente ist die in Deutschland geltende Grundsicherung im Alter eine Sozialhilfeleistung und damit bedarfsgeprüft. Alle sonstigen Einkünfte – auch die kürzlich eingeführte „Mütterrente“ – werden mit ihr verrechnet.
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03.11.2015: Petitionsausschuss: Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten o.k.
28.10.2015: Kindererziehungszeiten: Angleichung der Mütterrente gefordert
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