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BAGSO: Stellungnahme zum AD-Gesetzentwurf

21.02.2005 - von G. Klumpp

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen fordert eine sachliche Diskussion über das Antidiskriminierungsgesetz. „Grundsätzlich nicht älter als 35 Jahre“ soll die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter im Referat IIB6 sein. Die aktuelle Stellenanzeige auf den Internetseiten des Bundesarbeitsministeriums (abgefischt von unserer Webseite) ist symptomatisch.

Benachteiligungen wegen des Lebensalters gibt es aber nicht nur auf dem Arbeitsmarkt. Eine gesunde 75-Jährige wird in Deutschland lange suchen müssen, wenn sie eine private Kranken- oder Unfallversicherung abschließen möchte. Und der 70-jährige Pensionär mit eigenem Haus bekommt nicht bei jeder Bank ein Darlehen, um sein neues Auto zu finanzieren.

Diskriminierend sind Altersgrenzen dann, wenn es keinen sachlichen Grund für eine altersspezifische Unterscheidung gibt. Deshalb befürwortet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die grundsätzliche Ausrichtung des Antidiskriminierungsgesetzes, das zurzeit vom Bundestag beraten wird. Insbesondere begrüßt sie, dass der Entwurf auch in seinem zivilrechtlichen Teil das Merkmal „Alter“ einbezieht.

Lobenswert ist außerdem, dass auch mittelbare oder verdeckte Diskriminierungen berücksichtigt werden. So können Versicherungsunternehmen ältere Menschen von ihren Angeboten nicht dadurch ausschließen, dass sie unverhältnismäßig hohe Prämien festsetzen.

Unterschiedliche Tarife für Jung und Alt lassen sich nur durch eine auf statistischen Daten beruhende Risikobewertung rechtfertigen.

Dennoch sollte der Entwurf in einigen Punkten nachgebessert werden. Es leuchtet zum Beispiel nicht ein, weshalb Banken bei der Kreditvergabe weiterhin pauschal Altersgrenzen festsetzen und damit ältere Kunden ausschließen dürfen.

Das Antidiskriminierungsgesetz wird das Verhalten der Menschen nicht von heute auf morgen ändern. Aber es wird die vielen alltäglichen Benachteiligungen sichtbar machen und ältere Menschen ermutigen, sich dagegen zu wehren. Auf gesellschaftlicher Ebene kann es dazu beitragen, ein Bewusstsein für mehr Toleranz zu schaffen. Die BAGSO unterstützt daher die Zielsetzung des Entwurfs und wird das Gesetzgebungsverfahren mit wachem Auge begleiten.

Link: http://www.bagso.de.

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