Duisburg, 2015 Foto: H.S.
06.04.2016
Nach der Studienplatzvergabe-Vergabeordnung des Landes Rheinland-Pfalz werden über 55jährige Bewerber in zulassungsbeschränkten Studiengängen (das ist die Mehrzahl) nicht zugelassen.
Gerne würde ich (59, Arzt) noch einmal Jura studieren, um medizinrechtlich als Anwalt tätig zu sein. In diesem Fall bedeutet die Zulassungsbeschränkung nicht nur ein Studien-, sondern auch ein de facto Berufsverbot.
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