Kööln, 2015 Foto: H.S.
12.04.2016 - von N.M.
Der Deutsche Akademische Auslandsdienst schreibt bei seiner Promotionsförderung: "Altersgrenzen bestehen nicht, es sei denn, sie werden von aufnehmenden Institutionen oder ausländischen Partnern ausdrücklich vorgegeben. Aufgrund der allgemeinen Zweckbestimmung der zur Verfügung stehenden öffentlichen Mittel können jedoch nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, die noch den größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeit vor sich haben."
Interesesant ist die Schwammigkeit der Formulierung "die noch den größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeit vor sich haben." Wer genau definiert, was das bedeutet? Der DAAD für die Bewerberinnen und Bewerber? Implizit ist anscheinend die Auffassung, das Akademiker und Akademikerinnen Mitte 60 aufhören zu arbeiten. Was aber wenn sie das gar nicht wollen?
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