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Höherer Beitrag ergibt niedrigere Berufsunfähigkeitsrente

Lissabon, 2015 Foto: H.S.

18.04.2016 - von H.D.

Mitglied im Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bin ich aufgrund der Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer-Bau NRW als angestellter Bauingenieur seit 1994.

Aufgrund gesundheitlicher Probleme konnte ich meinen Beruf seit dem 28.12.2012 nicht mehr ausüben. Seit dieser Zeit war ich ständig in ärztlicher Behandlung und 8 mal stationär im Krankenhaus / in der Klinik. Geboren bin ich am 07.03.1954.

Nach dem Bezug von Krankengeld wurde ich am 27.06.2014 ausgesteuert. Seit dem 03.07.2014 beziehe ich Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit. Der Bezug endet am 02.07.2016.

Mit Antrag vom 03.03.2016 habe ich, nachdem keine Aussicht auf Besserung mehr besteht, einen Antrag auf Berufsunfähigkeit beim Versorgungswerk der Architektenkammer NRW gestellt.

Wie jedes Jahr erhielt ich am 18.02.2016 den Rentenbescheid des Versorgungswerks mit den Angaben zur bisher erworbenen Rentenanwartschaft, der Berufsunfähigkeitsrente zum 01.01.2016 und der prognostizierten Rentenhöhe zum 65. Lebensjahr.

Am 15.03.2016 (erh. 17.03.2016) erhielt ich ein Schreiben bezüglich Berufsunfähigkeitsrente. Daraufhin habe ich die nachstehende beiden e-mails an das Versorgungswerk gesendet:

Sehr geehrter Herr K.,
mit Bescheid vom 18.02.2016 erhielt ich die Mitteilung über die monatlichen Rentenwerte. Mit Schreiben/Antrag vom 03.03.2016 habe ich einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt. Laut der Mitteilung über die Rentenwerte beträgt meine monatliche Berufsunfähigkeitsrente zum 01.01.2016 1939,55 €.

Am 17.03.2016 erhielt ich seitens des Versorgungswerks ein Schreiben (15.03.2016, am/ge). Darin stand, dass meine Berufsunfähigkeitsrente nur noch 1.685,00 € beträgt. Ich bin aus allen Wolken gefallen.

Seit dem 28.12.2012 übe ich meinen Beruf nicht mehr aus und habe alles versucht, um wieder berufsfähig zu werden. Das kann es ja nicht sein, dass ich jetzt so abgestraft werde und dass mein Rentenanspruch ca. 250,00 € niedriger als am 18.02.2016 angegeben, sein soll. Dies hätte man dann ja im Bescheid schon angeben müssen.

Ich bitte höflichst um Überprüfung.
Mit freundlichen Grüßen
B.D.

Sehr geehrter Herr K.,
entschuldigen Sie, dass ich mich nochmals melde. Die Sache lässt mir keine Ruhe. Richtigerweise müsste es ja dann im Bescheid heißen, die Berufsunfähigkeitsrente entfällt mit dem 62. Lebensjahr, da die vorgezogene Altersrente ja de facto keine Berufsunfähigkeitsrente ist.
Mit freundlichen Grüßen
B. D.

Ich empfinde es als Altersdiskriminierung, wenn bei Personen ab 62 Jahren plötzlich laut Satzung de facto keine Berufsunfähigkeitsrente mehr gezahlt wird. Jemand, der nach einem einzigen Monatsbeitrag schon Berufsunfähigkeitsrente beziehen kann, erhält eine höhere Berufsunfähigkeits-Rente als derjenige, der schon seit über 20 Jahren Beiträge entrichtet hat. Desweiteren ist auch bei Leuten vor dem 62. Lebensjahr die Altersrente höher.

Höhere Beiträge = niedrigere Rente - Das kann es doch nicht sein.

Link: Erwerbsminderungsrente - von der Politik demoliert
Quelle: Mail an die Redaktion