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GKV-Vorstand: 4,6 Mio.€ Schadensersatz

Dessau, 2009 Foto: H.S.

17.03.2016

Der ehemalige Vorstand einer gesetzlichen Krankenversicherung aus
Dortmund schuldet der Versicherung ca. 4,6 Mio. Euro Schadensersatz.
Das hat der 27. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter
teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts
Bochum (Az.: 3 O 430/12 LG Bochum) heute entschieden.

Der beklagte Vorstand habe, so der Senat, die Pflichten seines Dienstvertrages mit der klagenden Krankenversicherung schuldhaft verletzt, indem er im Jahre 2009 für den Bürobetrieb der Krankenversicherung bedarfswidrig ca. 4000 m² Büro-und Nebenflächen sowie weitere Terrassen-, Archiv und Lagerflächen im Dortmunder U anmietete. Hierdurch sei der Krankenversicherung in den Jahren 2011 bis zum 31.03.2015 ein Mietschaden in genannter Höhe entstanden, den der Beklagte zu ersetzen habe. Der Senat hat außerdem festgestellt, dass der Beklagte der Versicherung auch einen weiteren Schaden aus der pflichtwidrigen Anmietung auszugleichen hat. Nach der Entscheidung des Senats hat der Beklagte zudem die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat der Senat nicht zugelassen.

Urteil des 27. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom
17.03.2016 (Az.: 27 U 36/15 OLG Hamm), nicht rechtskräftig
Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

Quelle: PM Oberlandesgericht Hamm vom 17.3.2016