Köln, 2016 Foto: H.S.
27.04.2016 - von Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/8222, 18. Wahlperiode, 26.04.2016
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Matthias W. Birkwald, Sabine Zimmermann (Zwickau), weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6364 –
Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Direktversicherungen und Versorgungsbezüge – Doppelverbeitragung vermeiden
A. Problem
Millionen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer müssen doppelte Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Lebens- oder Rentenversicherungen zahlen. Diese Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge soll nach Auffassung der Antragsteller beendet werden. Die Antragsteller vertreten die Ansicht, dass das Drei-Säulen-Modell aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge gescheitert sei, denn aufgrund hoher Kostenbelastung u. a. durch Abschluss- und Bestandsprovisionen seien Altersvorsorgeprodukte ineffizient, intransparent und erhoffte Erträge blieben aus.
B. Lösung
Die Antragsteller fordern die Vorlage eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung, der die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge beendet. Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Vorsorgebezügen solle nur einmal anfallen. Soziale Gerechtigkeit würde mit der Einführung einer solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerinnen- und Bürgerversicherung) geschaffen.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 18/[…]/8222 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 18/6364 abzulehnen.
Berlin, den 13. April 2016
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Edgar Franke
Vorsitzender
Maria Michalk
Berichterstatterin
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/[…]/8222
Bericht der Abgeordneten Maria Michalk
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6364 in seiner 134. Sitzung am 6. November 2015 dem Ausschuss für Gesundheit zur federführenden Beratung sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, an den Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Laut Antragsteller müssen Millionen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer doppelte Krankenversicherungsbeiträge auf ihre Lebens- oder Rentenversicherungen zahlen. Der Rückgang des Sicherungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Begrenzung des Anstiegs des Beitragssatzes bis zum Jahr 2030 auf höchstens 22 Prozent mache eine zusätzliche private und betriebliche Vorsorge notwendig. Allerdings seien aufgrund hoher Kostenbelastung u. a. durch Abschluss- und Bestandsprovisionen Altersvorsorgeprodukte ineffizient, intransparent und erhoffte Erträge blieben aus. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz sei zwar die Ungerechtigkeit, dass auf regelmäßige Zahlungen aus Lebens- und Rentenversicherungen, nicht aber auf die einmalige Auszahlung einer Kapitalabfindung Beiträge zur Krankenversicherung erhoben wurden, beseitigt worden. Die Gesetzesänderung führe allerdings seit dem Jahre 2004 bei vielen Versicherten auch dazu, dass eine vom Unternehmen zu ihren Gunsten abgeschlossene Direktversicherung und die daraus resultierenden Vorsorgebezüge im Versicherungsfall auch dann zu verbeitragen sind, wenn bei den erbrachten Versicherungsbeiträgen zuvor bereits Krankenversicherungsbeiträge abzuführen gewesen seien.
Die doppelten Krankenversicherungsbeiträge auf Lebens- oder Rentenversicherungen müssten auch dann gezahlt werden, wenn der Vertrag über die Betriebsrente bereits vor Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes am 1. Januar 2004 abgeschlossen worden sei. Diese Doppelverbeitragung sei eine „kalte Enteignung“ durch einen ungerechtfertigten Eingriff in die finanzielle Lebensplanung der Betroffenen zu Lasten der von ihrem Gehalt abgeführten Altersvorsorge. Denn nicht selten hätten sie durch die an die Krankenkasse abzuführenden Beiträge ein Verlustgeschäft gemacht, da die Kapitalabfindung nicht einmal den eingezahlten Versicherungsbeiträgen entspräche. Von der doppelten Verbeitragung seien Millionen von Rentnerinnen und Rentnern betroffen.
Die Antragsteller fordern die Vorlage eines Gesetzesentwurfes der Bundesregierung, der die doppelte Beitrags-zahlung auf Direktversicherungen und Versorgungsbezüge beende. Die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken-versicherung bei Vorsorgebezügen solle nur einmal anfallen. Es seien nachträglich Beiträge zu zahlen, wenn die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge aus nicht beitragspflichtigem Einkommen aufgebracht worden seien. Die Versicherungsleistung dürfe dagegen nicht erneut verbeitragt werden, wenn die Beiträge aus Einkommen gezahlt worden seien, für das bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden seien. Die Bundesregierung müsse durch konsequente Stärkung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme Gerechtigkeit herstellen. Soziale Gerechtigkeit würde mit der Einführung einer solidarischen Gesundheitsversicherung (Bürgerinnen- und Bür-gerversicherung in Gesundheit und Pflege) geschaffen, die Finanzierung der Krankenversicherung auf ein solides Fundament gestellt und die Absenkung der Beiträge für alle Versicherten ermöglicht.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 95. Sitzung am 13. April 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6364 zu empfehlen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 74. Sitzung am 13. April 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6364 zu empfehlen.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 18/[…]/8222 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 71. Sitzung am 13. April 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, dem Plenum des Deutschen Bundestages die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6364 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Gesundheit hat die Beratung zu dem Antrag auf Drucksache 18/6364 in seiner 60. Sitzung am 2. Dezember 2015 aufgenommen und die Durchführung einer öffentlichen Anhörung beschlossen.
Die öffentliche Anhörung fand in der 64. Sitzung am 27. Januar 2016 statt. Als sachverständige Verbände waren eingeladen: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), GKV Spitzenverband, Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland e. V., Verbraucher-zentrale Bundesverband (vzbv). Außerdem waren als Einzelsachverständige Prof. Dr. Hansjoachim Bieback, Prof. Dr. Klaus Jacobs, Prof. Dr. Helge Sodan, Prof. Dr. Wolfgang Spoerr, Barbara Sternberger-Frey und Prof. Eber-hard Wille eingeladen. Auf das entsprechende Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen verteilten Stel-lungnahmen der Sachverständigen wird Bezug genommen.
Dem Ausschuss für Gesundheit lag eine Petition vor. Der Petent fordert die Außerkraftsetzung der mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführten Entrichtung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen auf Kapital-auszahlungen von Direktversicherungen, da die hierdurch erfolgte Mehrbelastung vieler Rentnerinnen und Rent-ner verfassungsrechtlich bedenklich sei. Durch die Abschaffung der Beitragsfreiheit für Kapitalauszahlungen für Direktversicherungen sei der Grundsatz des Vertrauensschutzes für Verträge, die vor dem 1. Januar 2004 abge-schlossen wurden, verletzt. Der Bestandsschutz wäre zu wahren gewesen, da die Betroffenen aufgrund unterlas-sener Übergangsregelungen keine Möglichkeit gehabt hätten, einen entsprechenden Einkommensausgleich für ihr Alter zu schaffen.
Der Ausschuss hat seine Beratungen zum Antrag auf Drucksache 18/6364 in seiner 71. Sitzung am 13. April 2016 fortgesetzt und abgeschlossen.
Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Plenum des Deutschen Bundestages, den Antrag auf Drucksache 18/6364 abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag der Fraktion DIE LINKE. und insbesondere die Einführung einer Bürgerversicherung ab. Aufgrund geänderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen wie demografischer Wandel und Niedrigzinsniveau denke man allerdings darüber nach, wie die Altersvorsorge künftig gestaltet werden könne. Dies sei aber kein Thema der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei der Verbeitragung gelte der Grundsatz: Es werde nicht berücksichtigt, wann die Vermögen in welcher Form entstanden seien, sondern sie wurden zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme bzw. Auszahlung verbeitragt. Diesen Grundsatz habe das Bundesverfassungsgericht an mehreren Stellen bestätigt, so dass rechtlich kein Handlungsbedarf bestehe.
Die Fraktion der SPD stellte fest, dass es bei diesem Thema eine politische und eine rechtliche Ebene gebe. Die rechtliche Ebene sehe bei den Beitragssätzen und der Doppelverbeitragung kein Unrecht. In diesem Sinne entsprächen auch Urteile von Gerichten nicht dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. Deshalb lehne man den Antrag ab. Die SPD habe, das Kernanliegen betreffend, mitgetragen, dass die Beitragssätze in der Kranken- und Pflege-versicherung durch gesetzliche Maßnahmen stabilisiert worden seien. Man sehe aber bei der Doppelverbeitragung unter politischen Vorzeichen durchaus zukunftsgerichtet eine Handlungsoption oder -notwendigkeit.
Die Fraktion DIE LINKE. erläuterte, dass das Drei-Säulen-Modell, gesetzliche Rente, Riesterrente und betriebliche Altersvorsorge, gescheitert sei. Es handele sich um ein gutes Geschäft für die private Versicherungswirtschaft; meistens um ein schlechtes Geschäft für die Versicherten. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz sei die Möglichkeit beseitigt worden, Krankenversicherungsbeiträge auf Versicherungsleistungen zu umgehen, in dem die Vertragsgestaltung ein Kapitalwahlrecht vorsah. Die Neuregelung habe zur neuen Ungerechtigkeit einer dop-pelten Verbeitragung geführt, wenn für die erbrachten Versicherungsbeiträge zuvor bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden seien. Nicht selten führe das dazu, dass die Netto-Auszahlung niedriger ausfiele als die Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge. Die Versicherungsleistung dürfe nicht zusätzlich verbeitragt werden, wenn die Beiträge auf Einkommen gezahlt würden, für das bereits Krankenversicherungsbeiträge abgeführt worden seien.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Grundsätzlich sei eine Erwerbstätigenversicherung in der Rente sowie eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung bei der Krankenversicherung die bessere Lösung.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konstatierte, dass der Antrag ein wichtiges Problem aufwerfe. Dennoch werde man sich enthalten, da der Ansatz des Antrages unzulänglich sei. Es werde versucht, ein rentenpolitisches Problem mit den Mitteln des Krankenversicherungsrechts zu lösen. Allerdings sehe man Handlungsbedarf. Denn die völlig unterschiedliche beitragsrechtliche Behandlung von zum Beispiel Kapitalerträgen und Versorgungsbezügen werfe Akzeptanzprobleme auf. Mit einer Bürgerversicherung würde man eine Harmonisierung erreichen.
Berlin, den 13. April 2016
Maria Michalk
Berichterstatter
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
-------
Ergänzung:
Aus der Bamberger Erklärung der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU: "Die Pflicht für bAV-Rentner den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil für die Krankenversicherung zu zahlen, soll zurückgenommen werden, ohne dabei die Arbeitgeber zusätzlich zu belasten. Beschhluss der Bundesvorstandsklausur am 22./23. April 2016
Kommentare:
die Empfehlung der Sachverständigen ungeheuerlich, zumal sich 5 Professoren hier einig sind. Offensichtlich ist den Sachverständigen die Unterscheidung einer versicherungsrechtlichen Zwecksetzung von betrieblicher Altersversorgung und Vermögensbildung nicht bekannt ( 1BvR 1924/07 Rz. 28).
Es wird neuerdings von Doppelverbeitragung geschrieben und schon eingeräumt. Damit wird bestehendes Unrecht bestätigt. Bekanntlich sind Beiträge in eine Versicherung zur betrieblichen Altersversorgung sozialversicherungsrechtlich kein Arbeitsentgelt in der Ansparphase und unterliegen damit nicht der Beitragspflicht. Es wird nicht doppelt verbeitragt. Wird dagegen schon zugeflossener Lohn, also frei verfügbares Eigentum des Arbeitnehmers in eine Versicherung in der Ansparphase als Eigenbeitrag (zzgl. Steuern, Sozialbeiträge) eingezahlt und dann nach Auszahlung vorsätzlich ungeprüft verbeitragt, nennt man das Beitragsbetrug und nicht Doppelverbeitragung. Krankenkassen behaupten sogar, “man nehme bei einer Kapitalleistung an, es handele sich um eine betriebliche Altersversorgung”.
Manfred Korn
Ich denke, das Wort "Doppelverbeitragung" ruft nur Achselzucken hervor, dass damit 18,5 % einer Lebensversicherung ganz direkt gestohlen werden, dürfte nur den wenigsten bekannt sein.
Herbert Wehner sagte: "Der Wähler legitimiert mit seiner Wahl die Entscheidungen, die anschließemnd gegen ihn unternommen werden".
So ist es wohl.
G.K.
So schnell kann man aufkeimende Hoffnung zerstören, übrig bleiben nur Wut und Unverständnis. Was ist das für ein Staat der seine Arbeiter betrügt? Seehofer spricht davon das wir in einem Unrechtstaat leben, da hat er Recht, er hat Ihn zusammen mit der SPD geschaffen.
Da kann man nur hoffen, dass ähnlich wie bei den Betrügereien der FIFA oder dem Abgasskandal bei VW irgendwann dieses GMG Unrechtsgesetz an die Öffentlichkeit kommt und seinen Machern, die immer von Demokratie und Rechtstaatlichkeit reden, die Wahrheit ins Gesicht schlägt.
Man spricht von ca.8 Millionen Direktversicherten mit Ihren Familien, wer von diesen Betrogenen macht noch ein Wahlkreuz hinter diesen sogenannten Volksparteien?
Das erklärt meines Erachtens auch die Prozentzahlen der ehemaligen Volkspartei SPD, die leider noch bei ca. 20% liegen.
I.K.
Hansemerkur mit Rekordübeschuss, heute nachzulesen, und es bleibt sicher nicht nur bei der Hansemerkur,,es fehlen einem die Worte, wie kann so viel Lügerei nicht gestoppt werden?,Da kann man sehen, wie das Machtpotential der Krankenkassen gewinnt. Ja, meine Damen und Herren der großen Parteien, das war es denn wohl für sie 2017, da kommen dann hoffentlich andere an die Regierung, ihre Parteien müssen sich erst einmal ein wenig auf die Gerechtigkeit konzentrieren, aber dafür haben sie ja vier Jahre dann Zeit.
D.S.
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Direktversicherung:
21.04.2016: Direktversicherung: Was ist beitragsfrei??
08.04.2016: Direktversicherung: Sonderausschüttung für alte Verträge
15.03.2016: Direktversicherung: Bald habe ich 15.000 Euro gezahlt
Alle Artikel zum Thema
Direktversicherung
Zurück zur Suche nach Fischer