Leutesdorf, 2015 Foto: H.S.
17.06.2016 - von B.S. + K.-H. K.
Die Rente 4.0 - Das Konzept der dynamischen Rente für die Arbeitswelt der Zukunft, 05. Juni 2016, Peter Weiß und Eva M. Welskop-Deffaa, CDU
Kurze Zusammenfassung:
Es ist in jedem Fall unerlässlich, die Rentenformel drastisch zu vereinfachen. Für die vereinfachte Rentenformel wird der Riester-Faktor, der keine Wirkung mehr entfaltet, aus der Formel entfernt und Beitrags- und Nachhaltigkeitsfaktor werden zu einem dynamischen Generationenfaktor zusammengefasst. Wir stellen die Finanzierung der Rente auf eine drittelparitätische Finanzierung um, bei der sich die Einnahmen der Rentenversicherung gleichmäßig auf Arbeitnehmer-, Arbeitgeber- und Steueranteil stützen.
Wir verbessern die Leistungen für erwerbsgeminderte Menschen. Die Zurechnungszeiten in der Erwerbsminderungsrente werden bis zum 65. Lebensjahr verlängert.
Der Kreis der Versicherten wird daher erweitert: Selbstständige werden in den Kreis der Pflicht-Versicherten einbezogen, sofern sie nicht in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind.
Wir unterstützen die Vorschläge, die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge und die der Riesterrente so auszugestalten, dass die staatlichen Zuschüsse für die private Altersvorsorge wahlweise der betrieblichen oder der Riester“-Vorsorge zufließen können.
Die armutsfeste Gestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung ist die beste Ermutigung für das eigene Alter zusätzlich durch private Vermögensbildung vorzusorgen –denn nur wer im Alter nicht auf die bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung angewiesen ist, kann frei darüber entscheiden,wann und wie er entsparen und seine Alterseinkünfte aus anderen Quellen nutzen will.
gesamtes Konzept unter:
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Mir fehlt in diesem Bericht eine Aussage dazu, wie man mit Pensionen von Beamten verfahren möchte. Dazu gehören auch Pensionen der Bundeskanzlerin und der vielen Minister auch in den Landesparlamenten und die der Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen. Auch Rechtsanwälte oder Richter, bis hin zum Bundesgerichtshof.
Die Pensionskassen sollten übertragen werden auf die normale gesetzliche Rentenversicherung mit Übergangslösungen für die jetzt schon älteren Menschen aus diesen Berufsgruppen, die nahe dem Pensionsalter stehen.
Es ist mir bewusst, dass es dann bei einer Rentenreform auch, zu Änderungen im Versorgungsausgleich nach Scheidungen und vielem anderen mehr kommen muss. Es wäre ja sonst umsonst gewesen, dass sich einzelne Berufsgruppen, gerade aus dem Beamtentum, schon seit Jahren dafür einsetzen.
Allerdings: Ob das dann wirklich dazu führt, dass die jetzt schon bestehende Altersarmut bei den vielen normalen Rentnern behoben wäre, kann man als Normalbürger nicht wissen. Denn dazu kommt auch, dass es viele Millionen Menschen gibt, die im Niedriglohnbereich arbeiten müssen oder gar seit Jahren keinen Job bekommen haben.
An die hier zu integrierenden Flüchtlinge, falls diese hier überhaupt Asyl bekommen, wage ich diesbezüglich gar nicht zu denken. Wie kann man ihnen später eine ausreichende Rente garantieren? Hoffentlich geht auch für diese Menschen auf, was sie sich auf lange Sicht erwarten.
K-H. K.
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