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Andreas Storm: Kapitalgedeckte Rente nötig

04.04.2005 - von SOZ

Der Politiker Andreas Storm erwartet für 2005 ein Defizit der Rentenkassen von 2 bis 3 Milliarden Euro. Das ist für ihn kein großer Unterschied. Zwei Milliarden Euro oder drei, das macht den Braten nicht fett, so genau nimmt es CDU-Mitglied Storm nicht mit den Zahlen.

Hauptsache, sie sind groß und beängstigend genug, um hinterherschieben zu können, worum es Andreas Storm eigentlich geht: Die Rentenversicherung steuert auf "die größte Krise ihrer Geschichte" zu.

Dazu muss man wissen: Andreas Storm, Sozialexperte der CDU, gehört zu jenen hartnäckigen Vertretern, die seit Jahren eine kapitalgedeckte und privat finanzierte als auch betreute Rentenversicherung fordern.

Seit 1983 treffen sich europäische Manager großer Konzerne im sogenannten "European Round Table of Industrialists (ERT)(Europäischer Runder Tisch von Industriellen) und beeinflussen mit Berichten und Beratungen die europäische Politik.

Ziel der Manager, die sich selber "industrielle Führer" (!)nennen, sind Kürzung der Lohnnebenkosten und Ausstieg aus der paritätischen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.

Im Januar 2000 erschien z.B. der Bericht "Europäische Altersversorgung – ein Appell zur Reform –Alterssicherungssysteme, die sich Europa wirklich leisten kann".

Im Vorwort heißt es:
"Der ERT glaubt ganz sicher, daß die langfristigen wirtschaftlichen Aussichten Europas und sein Arbeitsplatzpotenzial durch übermäßige Steuern auf Arbeit behindert werden. Er glaubt auch, daß der Privatsektor eine Rolle bei der Versorgung der europäischen Staatsbürger mit sozialen Dienstleistungen spielen sollte. ..."

Die Probleme, die nach Meinung der Ritter der Tafelrunde die Rentensysteme bedrohen, dürften Ihnen bekannt vorkommen, weil wir sie seit Jahren zu hören, zu lesen und zu sehen bekommen:

  • Steigerung des Anteils der über 65-Jährigen an der Bevölkerung in der Zukunft,
  • zu niedrige Geburtenrate,
  • früherer Renteneintritt,
  • höhere Lebenserwartung.

    Der ERT empfiehlt der EU:
    Prioritäten zu setzen für die Ausgaben der öffentlichen Rentenkassen, damit sie das tun, was der private Sektor nicht kann, zum Beispiel den Älteren einen Mindestlebensstandard zu garantieren!

    Auf ein vernünftiges (!) Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Rentenversorgung hinzuarbeiten, mit einem deutlichen Anteil an Kapitaldeckung.

    Das gesetzliche Rentenalter sollte angehoben werden; es müssen Anreize geschaffen werden, daß ältere Beschäftigte jenseits des normalen Rentenalters im Beruf bleiben, wenn sie es wünschen.

    Die Regierungen sollten damit aufhören, die Kosten der Rentensysteme zu erhöhen (z.B. indem die Renten automatisch an die Nominaleinkommen gebunden werden, oder indem Vorruhestand gefördert wird).

    Die Regierungen sollten einen Markt für Privatversicherungen öffnen und mehr Wettbewerb zwischen Anbietern von Privatrentenversicherungen fördern.

    Sie sollten alles "beiseite räumen", was verhindert, in Realwerten nach vernünftigen Gesichtspunkten zu investieren. Aktien sind erwiesenermaßen ein wesentlicher Teil von Pensionsfonds, mit dem Zweck, diesem eine erfolgreiche Entwicklung und eine gute Verzinsung auf die Geldanlagen zu garantieren.

    Die Regierungen sollten die soziale Partnerschaft zwischen Industrie und Beschäftigten bei der Vorsorge für Pensionsbezüge fördern.

    Sie sollten jeden einzelnen ermutigen, Verantwortung beim Sparen fürs Alter zu übernehmen.

    Sie sollten Steuervorteile für die Beiträge der Beschäftigten zu unternehmensbezogenen Pensionen ("company-sponsored schemes") schaffen und Steuerhindernisse entfernen für die Investition in Privatversicherungen."

    Die sozialdemokratisch-grüne Bundesregierung verfolgt diese und andere Vorgaben der ERT mit Nachdruck.
    Vom Abbau der Arbeitslosigkeit oder der Einführung einer Sozialversicherungspflicht für Selbstständige und Beamte als Möglichkeit zur Sanierung der Sozialkassen ist im öffentlichen Diskurs keine Rede.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=936
    Quelle: SoZ Nr. 16-17/2000 vom 17. August 2000, FAZ 4.4.05

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    17.03.2005: Renten: Staat benachteiligt Rentenbezieher
    10.03.2005: Altersarmut: Rente reicht nicht
    26.01.2005: Rentenreformgesetz: Statt 70 nur noch 64 Prozent

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