Köln, 2016 Foto: H.S.
14.10.2016 - von F.U.
Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) diskriminiert ältere Studierende wegen ihres Alters, indem es von ihnen eine Studiengebühr in Höhe von 800 EUR pro Semester erhebt. -
Lebenslanges Lernen ist demnach nur ein Lippenbekenntnis. Die Politik fröhnt lieber ihren Vorurteilen.
Quelle: NHG in der Fassung vom 26. Februar 2007.
"§ 13 (4) Die Hochschulen in staatlicher Verantwortung erheben von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, je Semester eine Studiengebühr von 800 Euro."
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