Diskriminierung melden
Suchen:

DDR-Flüchtlinge nach 1937 geboren: Plötzlich gilt Rentenüberleitungsgesetz

Berlin, 2014 Foto: H.S.

07.11.2016 - von M.G.

Ohne gesetzliche Grundlage wurde ich als ehem. DDR-Bürger (1984 ausgebürgert, alle Rechte auf Rentenanspruch in der DDR ausdrücklich verloren für immer) nach der Wiedervereinigung im Rentenbezug wieder zum DDR-Bürger gemacht, ohne eine entsprechende Mitteilung an mich als Betroffene. Erst mit Rentenbezug 2008 erfuhr ich von dieser Diskriminierung und diesem Unrecht. Trotz Eingaben an alle Parteien in all den Jahren und Gerichtsverhandlungen erhalte ich, erhalten ca. 300.000 ehemalige DDR-Bürger (geflohen aus politischer Haft in der DDR, entlassen oder genehmigt ausgereist) im Alter nicht ihr Recht! Diese Diskriminierung bringt vielen von uns die Altersarmut!
Altersdiskriminierung - nach dem 31.12.1937 geboren - verwehrt wird mir als ehemaligem DDR-Flüchtling die Rentengewährung nach dem Fremdrentengesetz (FRG).
E.D.

------
Nach drei Jahren Wartezeit seit Antragstellung innerhalb von einer Woche Ausreise aus der DDR in die BRD, vor der Wende. Angefangen bei Null. Keine Eingliederungshilfe wie für Spätaussiedler. Studienabschluss der DDR nicht anerkannt. Neuer Abschluss in der BRD. Und jetzt: RENTE wird nicht nach Fremdrentengesetz gezahlt, wie im 1. Bescheid bestätigt, sondern nach Rentenüberleitungsgesetz, wie für das Beitrittsgebiet berechnet - WEIL NACH DEM 31.12.1937 GEBOREN!! Ungerechtigkeit und Gesetzesbruch!! Monatliche Differenz ca. 500€ minus!!
C.N.-E.

-------
Mir wurde meine rechtmässige Rente nach dem Fremdrentengesetz (FRG) durch das Rentenüberleitungsgesetz gekürzt. Die Politik tut nichts gegen die Ungesetzlichkeit, ausser uns zu verhöhnen.
G.R.

-------
bin auch betroffen vom, Rentenbetrug an ehemaligen DDR-Flüchtlingen, bin Mitglied in der "iedf" Interessengemeinschaft ehemaliger DDR Flüchtlinge).
K.S.

-------
Ich werde durch die vorsätzlich falsche und nicht geltende Anwendung des Rentenrechts nach RÜG/SGB VI dahingehend diskriminiert, dass mir meine legitimen, nach Übersiedelung aus der DDR am 08.11.1989 durch Abschiebung/Freikauf aus der Haft (infolge versuchter Republikflucht) in einem ordentlichen Aufnahmeverfahren erworbenen Rentenansprüche nach Fremdrentenrecht (FRG) willkürlich und vorsätzlich versagt werden. Das führt zu einer finanziellen Einbusse von ca. 300,- bis 400,00 Euro je Monat. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf weiterführende Information über diese Diskriminierung, von der ca. 320.000 (!) einstige DDR-Flüchtlinge - ebenso meine Ehefrau Sigrid´, betroffen sind, auf folgende Quelle:
1.) Link
2.) Link
In Sozialgerichtsverfahren am Sozialgericht Karlsruhe AZ S 17 R 11/14, und beim Landessozialgereicht Baden Württemberg in Stuttgart AZ: L 10 R 1118/15, wurde deutlich, dass die Richter politikhörig urteilen und sich zum Handlanger der CDU/SPD-Koalition machen lassen. Die Oppositionsparteien GRÜNE, LINKE und auch AfD teilen meine/unsere Haltung.
H.-J.K.

-------
Rentenbetrug an ddr flüchtlingen!
H.Z.

-------
Als politisch Verfolgte der ehemaligen DDR werde ich von den heutigen Politikern und Regierenden bewusst und willkürlich in die Altersarmut geschickt, obwohl die Gesetze es so nicht vorsehen. Es gibt mehrfache Verstösse gegen das Grundgesetz und wir werden für unsere Widerständigkeit in der DDR im heutigen Rechtsstaat erneut bestraft.
K.B.

--------
Meine mir versprochene Rente nach Fremdrentenrecht wurde mir gestrichen. Jetzt nur noch Rente nach dem Rentenüberleitungsgesetz (RÜG-Rente).
J.R.

Quelle: Mail an die Redaktion