Erfurt 2012 Foto: H.S.
21.12.2016
Die strengen Vorgaben für die Vergabe von Immobilienkrediten werden gelockert. Das schwarz-rote Bundeskabinett beschloss am 21.12.16 die EU-„Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ neu zu interpretieren um die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten zu erleichtern und der Finanz- und Immobilienwirtschaft nicht das Geschäft zu erschweren.
Wichtigste Änderung für Kreditnehmer:
Zur Prüfung der Kreditwürdigkeit kann die Wertsteigerung einer Immobilie durch Baumaßnahmen oder Renovierung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung wieder berücksichtigt werden.
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