Bad Wildbad, 2013 Foto: H.S.
22.02.2017 - von Peter Richartz, Solingen, 22.2.2017
Der Bundesgerichshof bejahte mit Urteil vom 21.2.2017 das Kündigungsrecht von Bausparkassen nach einer Zuteilungsreife des Vertrags von zehn Jahren. Urteil des XI. Zivilsenats vom 21.2.2017 - XI ZR 272/16 -, Urteil des XI. Zivilsenats vom 21.2.2017 - XI ZR 185/16. Aktuell gibt es noch keine Pressemitteilung dazu. Wohl aber diesen Kommentar von Peter Richartz:
"Als ob von Lobbyisten gekaufte Staatssekretäre das Urteil zurechtgeschustert hätten: Bausparer sollen verpflichtet werden, spätestens nach 10 Jahren regelmäßiger Einzahlungen („Darlehen“!!) gefälligst einen hochverzinsten Kredit aufzunehmen, um nur ja nicht länger monströse 3-4 Prozent Zinsen auf ihr angespartes Kapital zu erhalten. Der äußerst holprig konstruierten Urteilsbegründung nach haben die immer noch „systemrelevanten“ Geldverleiher jetzt das Recht, 250.000 Kunden die Verträge zu kündigen, um selbst nicht mehr am Hungertuch nagen zu müssen. Wie können verantwortungslose Bürger auch so unsolidarisch sein – da müssen die Verfassungsrichter ja den fehlenden „Kollektivgedanken“ bemühen, gell?!
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Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte:
"Wo kämen wir hin, ...!",
und niemand ginge, um zu sehen,
wohin wir kämen, wenn wir gingen ?
(Kurt Marti)
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