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Ehrenamtliche Jugendarbeit: Altersdiskriminierung ist legal

Marrakesch, Foto: H.S.

24.05.2017

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt nicht für die ehrenamtliche Arbeit. Dort ist Altersdiskriminierung legal. Neuestes Beispiel: Der Bund der katholischen Jugend (BDKJ) erstattet ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die von ihren Arbeitgebern dafür keinen bezahlten Sonderurlaub bekommen, für maximal acht Tage pro Jahr einen Verdienstausfall von maximal 70 Euro pro Tag.

Das gilt aber nur, wenn sie nicht älter als 27 Jahre sind. Wer drüber liegt, bekommt keine Erstattung des Verdienstausfalls.


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