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Richtig sparen per Steuerklärung: Gilt nicht für Rentner

Havanna, Foto: H.S.

24.05.2017 - von K.-H. K.

Nun geht es wieder durch die Presse, denn es ist Mai: "Richtig sparen bei der Steuererklärung." Da frage ich, ob dies auch für Rentner/innen gilt? Als Rentner kann ich keine berufsbedingten Fahrtkilometer ansetzen, auch keine Arbeitsmittel oder ein Büro. .Ich besitze keine Zweitwohnung und bin froh, dass ich meine noch gerade so bezahlen kann. Ich kann auch meinen Laptop oder ein Handy nicht irgendwie in Anrechnung bringen. Und da ich schon Rentner bin, habe ich auch keinen Riestervertrag und eine Putz- oder Kochfrau kann ich mir nicht leisten.

Stattdessen werden mir wegen des Versorgungsausgleichs 43 Prozent von der Rente abgezogen. Auch wird mir der doppelte KV- und Pflegebeitrag von der Betriebsrente einbehalten.

Ich jedenfalls muss NACHZAHLEN und das nicht gerade wenig. In meiner Voruhestandszeit in den Jahren 2005 bis 2010, als ich mit 60 verfrüht in die Rente gegangen bin, mußte ich die vollen Krankenversicherungsbeiträge zahlen, so wie es jetzt vielen Direktversicherten ergeht. Zu Anfang waren dies auf meine damaligen Bezüge bezogen rund 350 €uro. Dies steigerte sich auf 557 €uro im letzten Jahr vor meinem Eintritt in die Rente.

Wegen einer Fehlberechnung der Krankenversicherung erhielt ich durch ein Urteil des Sozialgerichts einen einmaligen Erstattungsbetrag von 409 €uro. Dieser Betrag wurde dem Finanzamt gemeldet und dies führte nun dazu, dass in diesem Jahr - errechnet von einem Lohnsteuerhilfeverein = Aufnahmegebühr und die Kosten für den Steuerberater - diese 409 €uro Erstattung der zuviel bezahlten KV-Beiträge eine Erhöhung der Steuern von 88 €uro nach sich ziehen. Das wären dann insgesamt 775 €uro, die ich lbezahlen muss.

Dies steht in keinerlei Verhältnis zu der Summe der Einkünfte von 15.721 € bzw. 12.397 € zu versteuerndem Einkommen nach Grundtabelle.
Rechne ich mal die im vergangenen Jahr erfolgte Rentenerhöhung bei mir von 4% und der, die zum ersten Juli erfolgt, so ist diese Erhöhung durch meine ans Finanzamt abzuführende Nachforderung fast doppelt aufgefressen.

So gesehen liegt meine Nettorente dann nicht mehr bei 1.614 € Nettorente sondern nur noch bei 1.550,42 €uro, und das trotz 50 % Schwerbehinderung.

Sie können sich sicher denken, wie es diesbezüglich in mir aussieht. Ich bin weder auf Gerichte noch auf Rechtsanwälte noch auf die Regierenden in Berlin gut zu sprechen. Was nützt mir das Geschwafel über Gerechtigkeit.

Es wird in den Zeitungen vollmundig berichtet, dass Arbeitnehmer im Durchschnitt 900 €uro Steuerrückerstattung bekommen. Ich muss 775 €uro nachzahlen!

Link: Seniorenresidenz Schön und Unverschämt
Quelle: Mail an die Redaktion

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