07.10.2017
Bis zum 19.10.2017 kann die Petition vom 05.09.2017zum Thema "Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidung" noch unterschrieben werden.
Mit der Petition wird gefordert, dass beim Versorgungsausgleich bei einer Ehescheidung derjenige, der einen Ausgleich leisten muss, nicht schon dann eine Rentenkürzung hinnehmen muss, wenn die Ex-Ehefrau noch gar keine Rente bezieht.
Begründung
Ab rechtskräftiger Scheidung wird demjenigen, der Versorgungsausgleich zugunsten des anderen Ehepartners leisten muß, der errechnete Ausgleichsbetrag von der monatlichen Rente abgezogen, auch dann, wenn der andere Ex-Ehepartner noch keine Rente erhält. D.h., ein Ehepartner erbringt eine "Leistung" in Form eines Rentenabzuges, obwohl der andere Partner noch keine Leistung erhält. Das ist schlichtweg ungerecht.
Unterschreiben unter: Link
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