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11.11.2017 - von H.S:
Beliebtes Thema in Sonntagsreden, Fernsehdiskussionen und Jamaika-Verhandlungen ist "die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens". Wenig überraschend daher, dass diese gerne behauptete Notwendigkeit nicht umsonst zu haben ist. Bei den Lernwilligen muss entsprechendes Kleingeld vorhanden sein. So läßt sich die Uni München die Bereitschaft ihrer Seniorenstudenten, die als Gasthörer Vorlesungen besuchen, teuer bezahlen. Unverschämterweise werden Gasthörer, die viel wissen wollen, auch noch doppelt bestraft. Je mehr Vorlesungen sie besuchen, umso teurer wird`s. Die Studiengebühren für Gastsenioren an der Uni München gehören abgeschafft! Jeder muss - unabhängig vom Einkommen - die Möglichkeit haben, Gastvorlesungen kostenlos anzuhören!
"Für Gaststudierende des Seniorenstudiums an der Ludwig-Maximilians-Universität- München gelten folgende nach Anzahl der Semesterwochenstunden gestaffelte Gebühren:
für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt weniger als fünf Semesterwochenstunden: 100,-€
für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt fünf bis acht Semesterwochenstunden: 200,- €
für den Besuch von Lehrveranstaltungen mit insgesamt mehr als acht Semesterwochenstunden: 300,- €
Die Gebühr ist mit Antragstellung auf Erstimmatrikulation, Rückmeldung oder Wiederimmatrikulation in Höhe entsprechend der Gesamtsemesterwochenstunden der belegten Lehrveranstaltungen fällig.
Wenn Sie Ihre Semesterwochenstunden durch die Entrichtung von 100,- € oder 200,- € Semestergebühr begrenzt haben, müssen die Veranstaltungen mit den Belegnummern des Vorlesungsverzeichnisses und den Semesterwochenstunden in das Immatrikulationsformular eingetragen und zusätzlich auf dem Studienausweis für das Seniorenstudium vermerkt werden. Bei Entrichtung der Semestergebühr über 300,- € haben Sie unlimitierten Zugang zu den Veranstaltungen des Zentrums Seniorenstudium. Daher entfällt diese Regelung für Sie.
Eine Rückerstattung der Gebühr ist weder ganz noch teilweise möglich. Und damit auch ja kein Mißverständnis aufkommt, heißt es: Eine Gebührenermäßigung oder -befreiung ist nicht vorgesehen."
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