Foto: H.S.
28.11.2017 - von U.N.
Meine Ex-Frau ist im Juni 2013 verstorben. Der deutsche Staat zieht mir trotzdem monatlich nicht ganz 700 Euro Versorgungsausgleich von meiner Rente/Pension ab.
Ich lebe nun in Banglamung, Thailand.
Das entsprechende Gesetz besteht aus 16 Seiten, allein die Inhaltsangabe umfassst zwei Seiten: "Versorgungsausgleichsgesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 17.7.2017 I 2575
Das Gesetz wurde als Artikel 1 des G v. 3.4.2009 I 700 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 23 Satz 1 dieses Gesetzes am 1.9.2009 in Kraft.
Inhaltsübersicht
Teil 1
Der Versorgungsausgleich
Kapitel 1
Allgemeiner Teil
§ 1
Halbteilung der Anrechte
§ 2
Auszugleichende Anrechte
§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
§ 4
Auskunftsansprüche
§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
Kapitel 2
Ausgleich
Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten
§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung
Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
Unterabschnitt 2
Interne Teilung
§ 10
Interne Teilung
§ 11
Anforderungen an die interne Teilung
§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers
Wertermittlung
Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften
§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung
§ 42
Bewertung nach Billigkeit
Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger
§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
Teil 3
Übergangsvorschriften
§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-
und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des
Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Rente:
22.11.2017: Rentensicherungsbericht 2017 verabschiedet
21.11.2017: Rentenversicherung + Co. zahlen Negativzinsen für Rücklagen
17.11.2017: Mütterrente und Frau Beer (FDP)
Alle Artikel zum Thema
Rente