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Versorgungsausgleich: Jeden Monat 700 Euro für tote Ex-Frau

Foto: H.S.

28.11.2017 - von U.N.

Meine Ex-Frau ist im Juni 2013 verstorben. Der deutsche Staat zieht mir trotzdem monatlich nicht ganz 700 Euro Versorgungsausgleich von meiner Rente/Pension ab.
Ich lebe nun in Banglamung, Thailand.

Das entsprechende Gesetz besteht aus 16 Seiten, allein die Inhaltsangabe umfassst zwei Seiten: "Versorgungsausgleichsgesetz vom 3. April 2009 (BGBl. I S. 700), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 17.7.2017 I 2575

Das Gesetz wurde als Artikel 1 des G v. 3.4.2009 I 700 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Es tritt gem. Art. 23 Satz 1 dieses Gesetzes am 1.9.2009 in Kraft.

Inhaltsübersicht
Teil 1
Der Versorgungsausgleich
Kapitel 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Halbteilung der Anrechte
§ 2
Auszugleichende Anrechte
§ 3
Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
§ 4
Auskunftsansprüche
§ 5
Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
Kapitel 2
Ausgleich

Abschnitt 1
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich
§ 6
Regelungsbefugnisse der Ehegatten
§ 7
Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
§ 8
Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
Abschnitt 2
Wertausgleich bei der Scheidung
Unterabschnitt 1
Grundsätze des Wertausgleichs bei der Scheidung
§ 9
Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
Unterabschnitt 2
Interne Teilung
§ 10
Interne Teilung
§ 11
Anforderungen an die interne Teilung
§ 12
Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
§ 13
Teilungskosten des Versorgungsträgers
Wertermittlung
Kapitel 1
Allgemeine Wertermittlungsvorschriften

§ 39
Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
§ 40
Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
§ 41
Bewertung einer laufenden Versorgung
§ 42
Bewertung nach Billigkeit
Kapitel 2
Sondervorschriften für bestimmte Versorgungsträger

§ 43
Sondervorschriften für Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung
§ 44
Sondervorschriften für Anrechte aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 45
Sondervorschriften für Anrechte nach dem Betriebsrentengesetz
§ 46
Sondervorschriften für Anrechte aus Privatversicherungen
Kapitel 3
Korrespondierender Kapitalwert als Hilfsgröße
§ 47
Berechnung des korrespondierenden Kapitalwerts
Teil 3
Übergangsvorschriften
§ 48
Allgemeine Übergangsvorschrift
§ 49
Übergangsvorschrift für Auswirkungen des Versorgungsausgleichs in besonderen Fällen
§ 50
Wiederaufnahme von ausgesetzten Verfahren nach dem Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz
§ 51
Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 52
Durchführung einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 53
Bewertung eines Teilausgleichs bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung
§ 54
Weiter anwendbare Übergangsvorschriften des Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe-
und Familienrechts und des Gesetzes über weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des
Versorgungsausgleichs für Sachverhalte vor dem 1. Juli 1977

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
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Link: Versorgungsausgleich: Erfolgreicher Prozess
Quelle: Mail an die Redaktion