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18.12.2017 - von H.S.
Es droht die Privatisierung der öffentlichen Schulen. "Die Bundesländer dürfen ab 2020 keine Schulden mehr machen beziehungsweise Kredite aufnehmen. Um den finanzschwachen Ländern letztmalig zu helfen und die Anpassung zu erleichtern, wurden ihnen zwischen 2011 und 2019 insgesamt 7,2 Milliarden Euro an Finanzmitteln (jährlich 800 Millionen Euro) vom Bund zur Verfügung gestellt." Heinz-J. Bontrup beschreibt in der Zeitschrift Ossietzky die Schuldenbremse und ihre Folgen. "Da die Länder so gut wie keine Möglichkeit haben, die Steuern zu erhöhen, wird ihnen nichts anderes übrigbleiben, als die Ausgaben zu senken. Das wird katastrophale Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung haben: gesellschaftliche Segmentierung in Arm und Reich und noch mehr Verfall." Den Politikwissenschaftler Stefan Bajohr zitiert Bontrup mit seiner Definition der Schuldenbremse als „Ergebnis des neoliberalen Staatsverständnisses, das den privaten Nutzen voranstellt und den öffentlichen Sektor daran hindern will, das Allgemeininteresse an ausreichenden öffentlichen Leistungen vor allem in den Bereichen Gesundheit und soziale Sicherheit, Chancengleichheit und Bildung, Umweltschutz und Kultur zu realisieren“.
Die Schuldenbremse wirft ihre Schatten voraus - z.B. in Berlin mit seiner rot/rot/grünen Regierung und dem Plan zur Schulsanierung .
Dort sollen nicht mehr die Stadtbezirke oder das Land für die Sanierung der maroden Schulgebäude und den Schulneubau zuständig sein, sondern eine Schulbau-GmbH. Diese darf - anders als das Land, legal Schulden machen, um an Geld zu kommen.
Der Berliner Finanzsenator der SPD, Matthias Kollatz-Ahnen, legte dazu folgenden Plan vor: Das landeseigene Wohnungsunternehmens Howoge, eine privatrechtliche GmbH, gründet eine Tochter-Gesellschaft. Diese kann, als ebenfalls privatrechtliche GmbH, Schulden aufnehmen. Die Schuldenbremse wird umgangen, der Haushalt wird nicht belastet, untern Strich steht die SCHWARZE NULL . Es entsteht so etwas wie ein Schattenhaushalt. Und wer nun Geld zum Investieren hat, reibt sich die Hände vor Freude über diese profitable Möglichkeit der Geldanlage.
Die Initiative "Gemeingut in BürgerInnenhand" weist auf den wichtigsten unkt dieses Konstrukts hin: Eine privatrechtliche GmbH darf jederzeit verkauft werden. Es droht also die Privatisierung der öffentlichen Schulen. Mehr: Link
Eigentum an Schulbauten gehört in die Öffentliche Hand Privatrechtliche Wohnbau- und Sanierungsgesellschaft vermeiden
Offener Brief an: die Senatorin Frau Katrin Lompscher und den Senator für Finanzen Herrn Dr. Matthias Kollatz-Ahnen
Sehr geehrte Frau Lompscher
Sehr geehrter Herr Dr. Kollatz Ahnen,
wir nehmen Bezug auf das Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Ihrer sehr geehrten Frau Feier, vom 07.12.2017, das bei uns am 12.12.2017, 18 Uhr, eingegangen ist. Sie werden sicher Verständnis dafür haben, dass wir den uns angebotenen Termin am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit nicht wahrnehmen konnten.
Dass Sie uns in Ihrem Einladungsverteiler aufnehmen werden, nehmen wir zustimmend zur Kenntnis. Wir erwarten jedoch eine Antwort auf unser Angebot, dass Sie uns uns mit einem verantwortlichen Vertreter des Senats von Berlin in einer von uns zu veranstaltenden Podiumsdiskussion zur Verfügung stehen. Wir entnehmen dem uns zugegangenen Schreiben den Hinweis auf drei geplante Kategorien des Neubau- und Sanierungsprogramms, das uns bereits bekannt ist. Offensichtlich wird die Rechtsform der geplanten privatrechtlichen Schulbau- und Sanierungsgesellschaft noch ausgehandelt. Bisher können Sanierungs- und Bauvorhaben auf senatseigenen Schulgrundstücken ohne Zugriff einer privatrechtlichen Gesellschaft in Regie der Bauämter durchgeführt werden.
Die Übertragung der notwendigen Maßnahmen könnten weiterhin unter Leitung
der Senatsbauverwaltung durchgeführt werden, wenn diese anstelle des Suchvorgangs nach einer privatrechtlichen Gesellschaft entsprechende Stellenerweiterungen vornimmt. Auch privatrechtlich organisierte Firmen müssen entsprechende Personaleinstellungen vornehmen. Mit dieser Maßnahme entziehen Sie den Baubehörden die notwendige Kontrolle auf Sicherheit der Gebäude und ordentliche Durchführung der Arbeiten. Die Behauptung, dass der Senat und die Bezirke die zur Verfügung stehenden Investitionsmittel nicht allein verbauen können, überzeugt uns deshalb nicht, weil die Bezirke weiterhin für die Durchführung von Sanierungs- und Baumaßnahmen zuständig sind. Oder sollen auch die Bezirke in die Lage versetzt werden, diese Maßnahmen auf eine privatrechtliche Gesellschaft zu übertragen.
Leider gibt das uns vorliegende Schreiben keinen Aufschluss darüber, ob mit der
Übertragung von Aufgaben an eine privatrechtliche Gesellschaft auch die Übertragung
von Eigentumsrechten an den Schulgrundstücken verbunden sein soll. Wir befürchten, dass in diesem Fall die Rückmietung der Schulgebäude durch den Senat von Berlin und die Bezirke erforderlich wird. Damit werden einer privatrechtlichen Gesellschaft vorsätzlich Profite zugeschustert,die aus den zur Verfügung stehenden Mitteln erbracht werden müssten. Im Falle der Eigentumsübertragung an eine privatrechtliche Gesellschaft können von dieser weitere Profite durch die notwenige Vermietung der Schulbauten gezogen werden. So besteht die Gefahr, dass das Geld der Steuerzahler durch voraussehbare zusätzliche Lasten „veruntreut“ wird.
Eine weitere Gefahr sehen wir darin, dass im Falle einer Eigentumsübertragung
der Schulgrundstücke und Gebäude an eine privatrechtliche Gesellschaft der spätere Verkauf der Immobilien nicht ausgeschlossen werden kann. Das gilt auch, wenn die Stadt Berlin Mehrheitseigentümer einer privatrechtlichen Gesellschaft ist. Die parlamentarische Kontrolle durch das Abgeordnetenhaus von Berlin wird damit unterlaufen und ein weiterer Meilenstein der Demokratie vorsätzlich beseitigt.
Sehr geehrte Frau Senatorin, sehr geehrter Herr Senator, Sie sehen, dass der Brief der Senatsverwaltung Fragen aufwirft, die unbeantwortet geblieben sind. Deshalb bitten wir, für die von uns aufgezeigten Probleme um eine detaillierte Antwort, die den Verdacht ausräumt, dass mit den geplanten Maßnahmen staatliche Eigentumsrechte in Frage gestellt und Profitmaximierung privatrechtlicher „Partner“ zugelassen werden.
Mit freundlichen Grüßen
BüSGM Gert Julius Vorsitzender und Pressesprecher
Verteiler: Fraktionen der SPD, DIE LINKIE, Bündnis 90/Die Grünen und FDP,Presse
Berlin, 13.12.2017
siehe auch: Kein Zucker für Spekulanten. Berlin: Volksinitiative gegen Schulprivatisierung gestartet. Experten erinnern an desaströse Folgen ähnlicher Projekte Von Jana Frielinghaus und Marc Bebenroth in der Jungen Welt. Link
siehe auch: Schuldenbremse: Ihre antidemokratischen Wurzeln in den 40ern + ihre reichen Förderer unter: Link
siehe auch: »Das Privatrecht verhindert Demokratie« Mit der geplanten Schulbau-GmbH würde der Berliner Senat die Kontrolle über öffentliches Eigentum verlieren. Ein Gespräch mit Herbert Storn in der Jungen Welt. Link
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