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08.01.2018 - von K.T.Z.
Sehr geehrte Fau Schweitzer, zu der Beispielliste bezüglich "Versorgungsausgleich" hätte ich gern` meinen Fall hinzugefügt, zeigt er durch die Höhe des einbehaltenen Geldes sehr eindrucksvoll, welcher Schaden entstehen kann:
seit dem Tod meiner geschiedenen Frau im Jahr 2008, werden von meinem Ruhegehalt monatlich 1255,00 € einbehalten. Das summierte sich bis heute auf ca. 135 500,00 € !!
Diese Verfahren sind eine Bestrafung von Ehescheidungen: Keine Scheidung, dann kein Versorgungsausgleich, dann auch keine Kürzung des Ruhegehalts beim Tod des Ehepartners!
Höchst erstaunlich, daß dies meines Erachtens noch nie rechtlich geltend gemacht wurde. Seit Juli 2017 läuft von mir deswegen eine Klage beim Familiengericht.
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